Oppositionsparteien setzen sich für Behindertenrechte ein

Antrag auf Schaffung einer Nichtdiskriminierungsklausel im Rahmen der EU-Regierungskonferenz

Parlament
BIZEPS

Der Abgeordnete des Liberalen Forums, Dr. Frischenschlager, hat an den Hauptausschuß des Nationalrates den Antrag gestellt, der Außenminister sollte von diesem Ausschuß beauftragt werden, sich im Rahmen der EU-Regierungskonferenz u.a. auch für die Grundrechte der EU-BürgerInnen einzusetzen.

Konkret wird im Antrag des LIF der Außenminister aufgefordert, in diesem Bereich nachfolgende Position zu vertreten: Die Festschreibung eines allgemeinen Diskriminierungsverbotes, „das sich neben der Staatsangehörigkeit auch auf Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, religiöse Anschauungen, sexuelle Ausrichtung, Behinderung und Alter bezieht.“

In diesem Antrag wird auch verlangt, daß der Außenminister dem Hauptausschuß, dem im Zusammenhang mit unserer EU-Mitgliedschaft eine besondere Rolle zukommt, alle 2 Monate über den Stand der Verhandlungen berichtet.

Antrag zur Aufnahme einer Nichtdiskriminierungsklausel in die Verfassung

Die Abgeordnete der Grünen, Theresia Haidlmayr, hat im Parlament einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem der Bundeskanzler aufgefordert wird, bis Jahresmitte die Aufnahme einer Nichtdiskriminierungsklausel in die Verfassung vorzubereiten.

In diesem Antrag wird ausgeführt, daß die Solidarität mit behinderten Menschen und die Achtung ihrer Menschenwürde in der täglichen Praxis leider noch keine Selbstverständlichkeit ist:

  • behinderte Menschen stehen vor Barrieren, die eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erschweren oder unmöglich machen
  • die Verkehrssysteme sind noch immer nicht behindertengerecht ausgestattet
  • öffentliche Gebäude – selbst Neubauten – sind sehr häufig nach wie vor nicht barrierefrei erreichbar
  • noch immer sind zu wenig behindertengerechte Wohnungen auf dem Markt
  • die öffentlichen Arbeitgeber sind noch immer weit davon entfernt, die gesetzlich vorgeschriebene Quote zu erfüllen
  • vielen Betroffenen wird lediglich die Beschäftigung in einer „Geschützten Werkstätte“ ermöglicht
  • noch immer sind auf Assistenz angewiesene Behinderte nicht in der Lage, Pflege-, Hilfs- und Assistenzleistungen so frei und selbstbestimmt zu wählen, daß sie sich in die Gesellschaft integrieren können. Daher bleibt ihnen oft nur mehr der Weg ins Heim, wo sie große Einschränkungen in ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in Kauf nehmen müssen.

Die Aufnahme einer Nicht-Diskriminierungsklausel in die Verfassung stellt nach Meinung der Grünen einen wesentlichen Schritt zur Gleichstellung von behinderten Menschen dar.

Wir werden unsere LeserInnen darüber informieren, wie die anderen politischen Parteien auf diese beiden wichtigen Anträge reagiert haben und vor allem, ob sie ihre parlamentarische Behandlung unterstützt haben.

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