ORF produzierte DVD ohne Untertitel: Schadenersatz wegen Diskriminierung

Richtungsweisendes Urteil (nicht nur) für gehörlose Menschen

Gerichtsurteil - Hammer
BilderBox.com

Seit 1. Jänner 2006 schreibt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) vor, dass etwa Systeme der Informationsverarbeitung, die in den Handel kommen, barrierefrei sein müssen.

Barrierefreiheit bedeutet, dass Produkte „für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ Eine DVD muss daher alternativ zur Tonspur Untertitel besitzen, damit auch gehörlose oder schwerhörige Menschen die Filme konsumieren können.

DVD „100 Jahre Sturm Graz“ ohne Untertitel

Der gehörlose Kläger, Ing. Lukas Huber, kaufte die DVD „100 Jahre Sturm Graz“ und stellte fest, dass die DVD für ihn unbrauchbar war, da sie keine Untertitel besaß. Er unternahm daher – wie im BGStG zur Vermeidung von Klagen vorgesehen – einen Schlichtungsversuch beim Bundessozialamt. Der ORF, der die DVD 2009 produziert hatte, erschien aber nicht zum Schlichtungstermin, worauf Herr Ing. Huber mit Hilfe des Klagsverbands 1.000,- Euro Schadenersatz einklagte.

Handelsgericht Wien entschied in letzter Instanz

In erster und zweiter Instanz wurde dem Kläger Recht gegeben und 1.000,- Euro Schadenersatz zugesprochen. Er kommentiert das rechtskräftige Urteil so: „Ich bin jedenfalls sehr erfreut über diesen Entscheid, handelt es sich doch um ein klares Signal in Richtung der österreichischen Medienbranche, dass eine Produktion von digitalen Medienträgern wie DVDs ohne Berücksichtigung der Barrierefreiheit eine Rechtsverletzung darstellen kann.“

Dieses Urteil hat weit über den Kreis der gehörlosen und schwerhörigen Menschen hinaus Bedeutung. So ist die Untertitelung für Menschen, die Deutsch lernen, eine große Hilfe beim Spracherwerb.

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