ORF-Reformpaket hat Verfassungsausschuss passiert

GIS-Gebühr wird ab 2024 in Haushaltsabgabe umgewandelt, digitales Angebot des ORF wird ausgeweitet

ORF Zentrum
BIZEPS

Das von der Regierung vorgeschlagene ORF-Reformpaket hat heute den Verfassungsausschuss des Nationalrats passiert.

ÖVP und Grüne stimmten für den umfangreichen Gesetzentwurf, der unter anderem eine Umwandlung der GIS-Gebühr in eine Haushaltsabgabe und eine Ausweitung des digitalen Angebots des ORF bringt.

So darf der Sender künftig etwa reine Online-Angebote bereitstellen, die Abrufdauer von Sendungen in der ORF-TVthek wird verlängert. Im Gegenzug sind eine Reduktion der Textmeldungen auf der Überblicksseite von orf.at und stärkere Werbebeschränkungen vorgesehen.

Außerdem wird der ORF zu Sparmaßnahmen und zu mehr Transparenz verpflichtet. Kritik kommt von der Opposition, sie konnte sich mit diversen Entschließungsanträgen jedoch nicht durchsetzen.

Da der neue ORF-Beitrag nicht der Umsatzsteuer unterliegt und der ORF somit künftig keine Möglichkeit mehr hat, einen Vorsteuerabzug geltend zu machen, sieht der Gesetzentwurf zusätzlich staatliche Kompensationszahlungen an den ORF in zweistelliger Millionenhöhe vor, die allerdings an zahlreiche Auflagen geknüpft sind.

So wird der ORF etwa dazu verpflichtet, den Spartenkanal Sport+ bis Ende 2026 linear via Satellit auszustrahlen und die Berichterstattung über Randsportarten bzw. regionale Sportevents in seinen „Hauptprogrammen“ bis Ende 2028 sukzessive auf jährlich 75 Stunden auszuweiten.

Auch muss das Angebot an barrierefrei zugänglichen Sendungen und an Sendungen in Volksgruppensprachen erhöht werden sowie der Anteil an Eigen- und Co-Produktionen im Spartenprogramm ORF III kontinuierlich steigen.

Ebenso ist der Fortbestand des Radiosymphonieorchesters bis Ende 2026 sicherzustellen. Ab 2027 soll das Sport-Spartenprogramm online bereitgestellt werden.

 

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