ORF schränkt Untertitelungsservice ein

Der öffentlich-rechtliche ORF schränkt Untetitelungsservice ein

Teletext im ORF
BIZEPS

Gertraud Knoll, Mitglied des neuen Publikumsrats, fasst zusammen, worum es geht: „Der ORF ist einem öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag verpflichtet. Dazu gehört auch die Sorgfaltspflicht gegenüber der Vielfalt unserer Gesellschaft, gegenüber Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Gehörlose brauchen die Möglichkeit, am öffentlichen Leben teilzunehmen. Alle andere ist Diskriminierung, und im Fall der Gehörlosen auch Isolierung.“; berichtet die Tageszeitung Kurier.

Die Optik ist mehr als unschön: Nach der ORF-Reform ist das Untertitelungsservice erstmals per Gesetz festgeschrieben.

Und was geschieht? „Auf Grund von Sparmaßnahmen in allen Unternehmensbereichen sah sich der ORF gezwungen, einen Teil der Teletext-Untertitelung für Hörbehinderte einzuschränken“, verlautet ein Papier des Informationsintendanten Hannes Leopoldseder, so die Tageszeitung.

Mag. Helene Jarmer, Präsidentin des Gehörlosenbundes: „Im Gesetz ist das viel zu locker formuliert. Es sollte viel, viel mehr Untertitel geben, denn für uns Gehörlose ist Fernsehen das wichtigste Medium.“

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