MitarbeiterInnen der Behindertenarbeit in Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes nicht berücksichtigt
Enttäuscht und verärgert zeigen sich VertreterInnen der großen Dienstleistungsorganisationen der Behindertenarbeit (Diakonie, Caritas, Lebenshilfe, Habit, Jugend am Werk, Sozialwirtschaft Österreich) anlässlich der in Begutachtung gegangenen Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG): „Der Begutachtungsentwurf zum GuKG berücksichtigt ausschließlich den akutstationären Bereich, insbesondere die Krankenhäuser. Auf die Anforderungen der Behindertenarbeit wird hingegen überhaupt nicht eingegangen, obwohl das GuKG auch dort zur Anwendung gelangt.“
Bei der Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderung sind laut den Behindertenorganisationen pflegerische und medizinische Tätigkeiten Teil des Alltagslebens. Sie sind ein Begleitprozess, nicht der Kernprozess wie in der Akutpflege.
Der Schwerpunkt liegt in Fragen der gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion und Teilhabe in allen wichtigen Lebensbereichen wie: Kindergarten, Schule, berufliche Bildung, Beschäftigung, Wohnen, Alltagsgestaltung und Freizeit. Dabei sind die Behindertenorganisationen in familienähnlichen Settings gemeindenahe organisiert und arbeiten im Gegensatz zur Akutpflege mit geringer KlientInnenfluktuation.
Seit vielen Jahren hat sich in den Einrichtungen und Diensten der Behindertenarbeit eine Praxis der Delegation und (Weiter-)Übertragung von pflegerischen und medizinischen Tätigkeiten entwickelt. Diese Praxis ermöglicht es, einerseits den Qualitätserfordernissen der Pflege gerecht zu werden, andererseits dem heutigen Stand der Behindertenarbeit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention zu entsprechen.
„Diesem österreichweit praktisch erprobten, krisenfreien, täglich praktizierten und qualitätsgesicherten System fehlt es jedoch nach wie vor an einer gesicherten rechtlichen Basis. Dieser Zustand ist weder den Dienstleistungsorganisationen noch den von ihnen beschäftigten tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den verschiedensten Quellberufen (soziale, pädagogische, pflegerische und therapeutische Berufe) in der Behindertenarbeit zumutbar!“, betonen die VertreterInnen der Behindertenarbeit.
Um diese rechtlich problematische Situation zu beheben fordern sie entsprechende Änderungen im GuKG sowie im Ärztegesetz, um Übertragungen medizinischer oder pflegerischer Tätigkeiten im Alltagsvollzug zu gewährleisten.
Dies wird im Begutachtungsentwurf nicht einmal ansatzweise geleistet, lediglich wurde der Hinweis vermerkt, dass „Zur noch ausstehenden Lösung für das Setting Langzeitpflege und das Setting Behindertenarbeit [ ] weitere, im GuKG noch zu verankernde Maßnahmen diskutiert werden“ und erst „nach fachlicher Akkordierung mit den in diesen Bereichen tätigen Akteuren“ in die GuKG-Novelle eingebracht werden sollen.
Dazu die VertreterInnen der Behindertenarbeit enttäuscht: „Wir haben mehrfach und in aller Deutlichkeit aber offensichtlich vergeblich unsere Anliegen vorgebracht und fordern dringend ihre sofortige Aufnahme in die vorliegende Novelle sowie eine Änderung des Ärztegesetzes. Eine Verlängerung der für unsere MitarbeiterInnen und KlientInnen problematischen Situation bis in das Jahr 2016 hinein können wir nicht akzeptieren.“