Es gibt keine behinderten Kinder, die jünger als 3 Jahre sind!
Sie sagen jetzt vielleicht, daß Sie damit nicht einverstanden sind, vielleicht auch, daß solche Aussagen glatter Unsinn sind.
Ich will Ihnen dazu folgende Erkenntnis eines Beamten (im Entwurf zum Bundespflegegeldgesetz) nicht vorenthalten.
Kindern unter 3 Jahren sollen in Zukunft kein Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz zustehen, weil „.. Kinder in der Regel grundsätzlich einen Hilfsbedarf haben und sich dieser nicht erst aufgrund der Behinderung ergibt.“
Komisch ist nur, daß auch Kindern unter 3 Jahren eine erhöhte Kinderbeihilfe aufgrund ihrer Behinderung zusteht.