Im Frühjahr wurde im Parlament das sogenannte Sparpaket beschlossen. Mitbeschlossen wurde damals auch die Einbeziehung aller Werkverträge in die Sozialversicherungspflicht.

Einige wenige Berufsgruppen hat das Parlament wieder herausgenommen, unter anderem Hauszusteller und Kolporteure. Diese Abänderung erfolgte unmittelbar auf ein Schreiben von Hans Dichand, Herausgeber und Verleger der Kronenzeitung.
Viele Juristen schätzen diesen Gesetzespassus als verfassungswidrig ein, Oppositionspolitiker sprechen von „Gefälligkeitsgesetzgebung“ und „politischer Prostitution“. Durch diese Gesetzesänderung erspart sich die Zeitungsbranche geschätzte 200 Millionen Schilling im Jahr an Angaben für die Sozialversicherung. Allein die Mediaprint 70 Millionen. Eingebracht wurde dieser Antrag u. a. vom Sozialsprecher der ÖVP Abg. z. NR Gottfried Feurstein.
Zur gleichen Zeit wurden im Parlament auch zahlreiche Verschlechterungen für behinderte und pflegebedürftige Menschen beschlossen: Unter anderem auch eine Kürzung des Taschengeldes für jene, die in einer Institution untergebracht sind, von bisher 1.138 Schilling auf nunmehr 569 Schilling im Monat.
Das sind satte 50 Prozent (!!). Dieser ohnedies jämmerlich geringe Betrag war als Zuschuß für den Einkauf von einigen wenigen Assistenzstunden gedacht für Menschen, denen auch fast die ganze Pension weggenommen wird. Die Ersparnis für den Finanzminister: geschätzte 70 Millionen pro Jahr.
Hätte der Abgeordnete Feurstein, wenn er schon ein Gefälligkeitsgesetz für Zeitungsmillionäre beschließt, wenigstens dieser unmenschlichen Verschlechterung für Heiminsassen seine Zustimmung verweigern können?