OTTO STÄNKERER: Glatter Gesetzesbruch der IVB

Einen glatten Gesetzesbruch wirft SPÖ-Behindertensprecher Walter Guggenberger den Innsbrucker Verkehrsbetrieben (IVB) vor.

Otto Stänkerer - Kürbis der böse schaut
BIZEPS

Grund für die heftigen Guggenberger-Attacken: Die IVB haben angekündigt, ab 1. Mai 1996 die bisherigen Freifahrten für Schwerkriegsbeschädigte, Behinderte und Blinde ersatzlos zu streichen. „Die Freifahrt für Schwerkriegsbehinderte für örtliche Verkehrsbetriebe ist gesetzlich klar und unmißverständlich geregelt. Die IVB sind also nicht befugt, eigenmächtig diese den Schwerkriegsbeschädigten eingeräumte Freifahrt zu beseitigen“.

„Ein derartiger Schritt würde nicht ohne Konsequenzen bleiben“, betonte Guggenberger weiter. „Es ist absolut unvorstellbar, daß sich eine städtische Verkehrslinie über gesetzliche Bestimmungen zu Lasten behinderter Menschen einfach hinwegsetzt.“ (SPÖ-Pressedienst, 13.4.96)

Guggenberger läßt also seine Muskeln spielen. Schade, daß er dies nicht beim Sozialabbaupaket der Bundesregierung gemacht hat. Da hat er sich ruhig verhalten. Ganz Parteisoldat. Aber er weiß eben, was er seiner Partei und seinem Chef, Sozialminister Hums, schuldig ist. Denn: Man kann ja nie wissen.

Wissen hätte Guggenberger aber können (schließlich ist er ja schon seit 1983 Behindertensprecher seiner Partei), daß er mit seiner Freifahrten-Forderung einer Uraltideologie, nämlich dem Versorgungsdenken, huldigt. Die aber lockt von Jahr zu Jahr immer weniger Betroffene hinter dem Ofen hervor. Der Abgeordnete sieht zwar den Gesetzesbruch durch die Streichung der Gratisfahrten, es macht ihm aber nichts aus, daß viele behinderte Menschen diese öffentlichen Verkehrsmittel gar nicht benützen können.

Diese Verletzung eines Menschenrechts ist für ihn ganz in Ordnung. Aber vielleicht sollten wir dafür mehr Verständnis haben – denn Guggenberger ist ja schließlich kein Betroffener …

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