OTTO STÄNKERER: Rätsel

Menschenrechte

Otto Stänkerer - Kürbis der böse schaut
BIZEPS

Kürzlich entdeckt ich in der Zeitschrift Profil 23/94 folgendes interessantes Zitat: „XXX ist der Besuch von Theatern, Kinos, …. verboten. Der Besuch von Gaststätten ist XXX ebenfalls verboten, soweit nicht bestimmte Gaststätten … für den Besuch … zugelassen werden. Diese Gaststätten sind besonders zu kennzeichnen.“ Statt den XXX stand eine Personengruppe. Vielleicht wissen Sie schon welche.

Möglicherweise haben auch Sie an RollstuhlfahrerInnen gedacht. Es gibt ja bekanntlich einige Verordnungen und Gesetze, die so oder ähnlich geschrieben sind bzw. ausgelegt werden.

Behinderte bekämpfen daher diese Gesetze (z. B. in Wien das Veranstaltungsstättengesetz), weil Sie sagen, daß ist ein BürgerInnenrecht, welches ihnen vorenthalten wird.

Einige meinen von einer Verletzung der BürgerInnenrechte kann man doch nicht wirklich sprechen, oder?

Nun löse ich das Rätsel

Im obigen Zitat sind nicht RollstuhlfahrerInnen gemeint, sondern dieses Zitat ist Teil einer „Verordnung betreffen die Juden und Zigeuner“, publiziert am 31. Mai 1941 im Verordnungsblatt des Militärbefehlshabers in Serbien.

Spätestens jetzt – so hoffe ich – werden Sie mir zustimmen, daß dies doch eine Menschenrechtsverletzung war (und auch heute ist).

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