OTTO STÄNKERER: Vorschlag für ein österreichisches Antidiskriminierungsgesetz

aus: Auf dem Weg zur Integration oder Groll sucht Arbeit

Otto Stänkerer - Kürbis der böse schaut
BIZEPS

§ 1 Eigentlich sollte ja kein Mensch aufgrund einer Behinderung diskriminiert werden.

§ 2 Sollte es dennoch dazu kommen, kann man auch nichts machen.

§ 3 Die Vollziehung des Gesetzes erfolgt im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung.

§ 4 Niemand ist daher zuständig.

§ 5 Mangels Zuständigkeit wird von Sanktionsbestimmungen innerhalb der ersten fünfzig Jahre abgesehen.

§ 6 Das Gesetz tritt rückwirkend mit 1.1. 2010 in Kraft.

§ 7 Das Gesetz ersetzt alle einschlägigen Bestimmungen des Berg-, Straf- und Kirchenrechts.

§ 8 Nach Einstellung der Wiener Zeitung gilt das Gesetz als verlautbart, wenn es im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht wird.

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