Parkplätze für Körperbehinderte sind für andere tabu

Gratisvignette für körperbehinderte Kraftfahrer

Parkplatz
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In den vergangenen Tagen beschwerten sich wieder vermehrt körperbehinderte Kraftfahrern beim ARBÖ-Informationsdienst darüber, dass ihre Parkplätze verparkt sind. Für viele Autofahrer ist die Suche nach einem Parkplatz oft nerven- und zeitraubend. Für einen Kraftfahrer, der auf den Rollstuhl angewiesen ist, wird die Suche nach einem geeigneten Parkplatz nicht selten zum Spießrutenlauf.

„Für Körperbehinderte ist Auto fahren in vielen Fällen die einzige Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Daher der Appell, den körperbehinderten Kraftfahrern mehr Verständnis entgegen zu bringen“, so ARBÖ- Behindertenberater Roland Hirtl.

Nach Meinung der ARBÖ-Behindertenberatung sollten nichtbehinderte Kfz-Lenker folgende vier Punkte unbedingt beachten:

  • Nicht auf einem Behindertenparkplatz parken.
  • Nicht zu dicht an einem Fahrzeug parken, welches auf einem Behindertenparkplatz abgestellt ist. Damit es dem Rollstuhlfahrer nicht unmöglich gemacht, in sein Fahrzeug zu gelangen.
  • Beim Fahren genügend Seitenabstand zu parkenden Fahrzeugen einhalten. Dadurch wird das Ausladen des Rollstuhles und das Hineinsetzen für einen Körperbehinderten nicht zu einem gefährlichen Erlebnis.
  • Körperbehinderten Menschen Hilfe anbieten.

Gratisvignette für Körperbehinderte
Körperbehinderte, die ihren ordentlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, unterliegen einer Sonderregelung und erhalten seit 1998 eine Gratisvignette, die von den Bundessozialämtern ausgegeben wird. Die Voraussetzungen dafür: Der Fahrzeughalter eines Kraftfahrzeuges mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t ist in Besitz eines österreichischen Behindertenpasses (gemäß Paragraph 40 des Bundesbehindertengesetzes), welcher eine der drei folgenden Eintragungen enthält:

  • Dauernde starke Gehbehinderung
  • Blindheit
  • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung

Anträge für Gratisvignetten sind an das jeweilige Wohnsitz- Bundessozialamt zu schicken, falls dieses nicht ohnehin selbst ein entsprechendes Schreiben an den Inhaber eines österreichischen Behindertenausweises versandt hat.

ARBÖ-Behindertenberatung
Die ARBÖ-Behindertenberatung ist immer für Sie da: Unter der Telefonnummer 0699/18912218 ist der ARBÖ- Behindertenberater Roland Hirtl jederzeit erreichbar. Persönlich erreichen Sie Herrn Hirtl am Donnerstag von 12.00 bis 15.00 Uhr im ARBÖ-Generalsekretariat, Mariahilfer Straße 180, 1150 Wien, Tel.: (01) 891 21 / 218.

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