Parlament: Alle Fraktionen für ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz

Zu diesem Zweck sei eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes eingesetzt worden.

Parlament in Wien
BKA/Andy Wenzel

In der Debatte über den Vier-Parteien- Entschließungsantrag betreffend Einsetzung einer Arbeitsgruppe beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes zur Erarbeitung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes unter Einbindung von selbst betroffenen Experten betonte Abgeordneter Dr. Huainigg (ÖVP), die Regierung habe es sich zur Aufgabe gemacht, die Lebenssituation behinderter Menschen zu verbessern. Der Artikel 7 der Bundesverfassung, dem zufolge niemand aufgrund seiner Behinderung diskriminiert werden dürfe, solle mit Leben erfüllt werden. Zu diesem Zweck sei eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes eingesetzt worden. Wichtig ist für Huainigg, dass dort auch Betroffene mitarbeiten und ihre Lebenserfahrung einbringen können.

Dass die Arbeitsgruppe noch sehr viel Arbeit vor sich hat, zeigen Huainigg zufolge immer wieder stattfindende Vorkommnisse im Alltag. So könne es passieren, dass man, wie es jüngst eine Rollstuhlfahrerin erlebt hat, im Flugzeug einfach nicht mitgenommen werde. Geistig Behinderte hätten keinen Verein gründen dürfen, weil sie alle „besachwaltet“ waren. Ein wichtiges Anliegen ist dem Abgeordneten auch die Anerkennung der Gebärdensprache.

Abgeordnete Mag. LAPP (SPÖ) gab zu bedenken, dass Menschen mit Behinderungen immer wieder diskriminiert und benachteiligt würden. So komme es nach wie vor vor, dass behinderte Menschen aus Lokalen verwiesen würden. Die Gesellschaft trachte danach, Behinderungen durch Therapien und andere Maßnahmen auszugleichen, statt die Rahmenbedingungen für Behinderte zu ändern, kritisierte sie.

Lapp unterstrich, es liege in der Verantwortung des Parlaments, dass ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz beschlossen werde. In diesem Sinn hält sie es für wichtig, dass „nicht im Nacktschneckentempo gearbeitet wird“. Als wichtigen Punkt eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes sieht die Abgeordnete, Behindertenverbänden die Möglichkeit einzuräumen, im Falle von Diskriminierungen Verbandsklagen einzubringen, damit behinderte Menschen ihre Interessen besser durchsetzen könnten.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (FPÖ) hielt fest, andere europäische Staaten seien, was die Behandlung von behinderten Menschen betrifft, weit vor Österreich. Dort sei für Behinderte möglich, was in Österreich noch nicht selbstverständlich sei: am ganz gewöhnlichen Leben teilzunehmen. Ziel aller Maßnahmen in diesem Bereich muss es ihr zufolge sein, behinderte Menschen „vom armen Hascherl“ zu selbstbewussten, gleichberechtigten Menschen zu machen, die ihre Rechte auch einklagen könnten.

Sie sei sich bewusst, dass das ein schwieriges Unterfangen sei und dass dafür ein einzelnes Gesetz nicht ausreichen werde, meinte Partik-Pable. Die Schwierigkeit für Behinderte, am normalen Leben teilzunehmen, ergibt sich ihrer Ansicht nach nicht zuletzt auch aus der Unsensibilität nichtbehinderter Menschen.

Abgeordnete HAIDLMAYR (GRÜNE) machte geltend, dass sie seit 1997 für ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz kämpfe. Unter dem Motto „steter Tropfen höhlt den Stein“ seien irgendwann „die Ohren der anderen Parteien aufgegangen“, skizzierte sie. Begrüßt wurde von Haidlmayr, dass in die Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes einbezogen wird. Ihr zufolge ist das eine unabdingbare Forderung der Grünen gewesen.

Für besonders wichtig erachtet es die Abgeordnete, dass den Behinderten kein Gesetzentwurf vorgesetzt wird, den sie nicht wesentlich selbst mitgestaltet haben. Zudem sprach sie sich für die Anerkennung der Gebärdensprache aus.

Abgeordnete GRANDER (ÖVP) konstatierte, die Stellung von Behinderten in der Gesellschaft habe sich in den letzten Jahren stark verändert. Vorurteile und gegenseitige Ressentiments konnten ihrer Auffassung nach reduziert werden. Behinderte Menschen seien von unsichtbaren Bürgern zu sichtbaren Mitmenschen geworden. Grander zufolge hat die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um die Lebenssituation behinderter Menschen weiter zu verbessern. Neben der Erarbeitung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes stellte sie auch die Anerkennung der Gebärdensprache in Aussicht.

Staatssekretär Mag. SCHWEITZER verwies darauf, dass die Bundesregierung die Erarbeitung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetzes in ihr Regierungsprogramm aufgenommen habe. Inzwischen sei im Sozialministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, an der auch Mitarbeiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes teilnehmen.

Abgeordnete HAIDLMAYR (GRÜNE) stellte in einer tatsächlichen Berichtigung klar, dass die Arbeitsgruppe im Vizekanzleramt angesiedelt sei und nicht im Sozialministerium.

Die dem Bericht des Verfassungsausschusses beigedruckte Entschließung wurde vom Nationalrat einstimmig angenommen.

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