Parlament kündigt nach Umbau auch die Änderung der Hausordnung an

Derzeit ist das Parlament eines von ganz wenigen Gebäuden in Österreich, in dem Rollstuhlfahrer:innen per Hausordnung verpflichtend eine Begleitperson vorgeschrieben wird.

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Die Hausordnung des Parlament schreibt aktuell in Ziffer 28 lit. c und 48 lit. c Rollstuhlfahrer:innen noch immer vor, dass sie NUR mit einer Begleitperson das Gebäude benutzen dürfen.

Diese Bestimmung stammt noch aus einer Zeit vor dem Umbau, als das Gebäude nur äußerst mühsam erreichbar und kaum barrierefrei erschlossen war.

„Die Barrierefreiheit war ein besonders wichtiger Leitgedanke der Sanierung“, ist auf der Homepage des Parlaments zu lesen. Ein Aspekt wurde aber bisher nicht thematisiert. Trotz erfolgtem Umbau wird Rollstuhlfahrer:innen derzeit noch immer verpflichtend eine Begleitperson vorgeschrieben.

ÖBR schlägt nach Parlamentsumbau Änderung der Hausordnung vor

Der Österreichische Behindertenrat (ÖBR) wandte sich daher nun am 18. Juli 2023 an die drei Parlamentspräsident:innen Wolfgang Sobotka, Doris Bures und Norbert Hofer mit der Bitte, die Hausordnung zu ändern und diese Bestimmung zu beseitigen. (Siehe auch)

„Um einen chancengleichen und selbstständigen Zugang zu allen Teilen des neuen Parlamentsgebäudes für Rollstuhlnutzer:innen zu gewährleisten, ist jedoch noch die Hausordnung anzupassen“, erläutert ÖBR-Präsident Klaus Widl und bittet um rasche Überarbeitung.

Neue Hausordnung im Parlament ab September 2023

Die Zusage der Überarbeitung kam sehr schnell. Parlamentsdirketor Harald Dossi bedankt sich schon am 21. Juli 2023 beim Österreichischen Behindertenrat für die Anregungen an die Parlamentspräsident:innen und antwortet in deren Auftrag:

Auf den Aspekt der Barrierefreiheit wurde im Zuge der Parlamentssanierung durch entsprechende bauliche Maßnahmen großer Wert gelegt. Mit 12. September 2023 wird darüber hinaus in der Parlamentsdirektion eine neue Hausordnung in Kraft treten. 

Im Zuge der Erarbeitung dieser Neufassung wurden auch die von Ihnen genannten Aspekte aufgegriffen und die zitierten Bestimmungen, wonach jede:r Rollstuhlnutzer:in eine eigene Begleitperson/ Evakuierungshelfer:in mitnehmen muss, gestrichen, da das gesamte Gebäude nunmehr barrierefrei ist. 

Wir freuen uns in Zukunft über allfällige weitere Anregungen Ihrerseits, um einen offenen Zugang zum Österreichischen Parlament bestmöglich sicherstellen zu können. 

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