46. Woche 2025 – Hublift in kleinem Supermarkt auf der Insel Rhodos
Unser Leser Norbert Krammer schrieb uns aus der Gemeinde Archangelos auf Rhodos, Griechenland: Die Kosten für eine barrierefreie Gestaltung insbesondere …
Beim Behindertenparkausweis werden sich viele Punkte verändern - dies haben die Abgeordneten im Parlament am 31. Jänner 2013 mit der 25. StVO-Novelle beschlossen.
In Zukunft wird für die Ausstellung des Behindertenparkausweises (§ 29b STVO) das Bundessozialamt zuständig sein – wie auch schon derzeit für den Behindertenpass. Bisher waren für den Behindertenparkausweis die Bezirkshauptmannschaften (in Wien vom Magistrat) zuständig.
„Bisher mussten Menschen mit Behinderung separat einen Parkausweis und einen Behindertenpass beantragen. Das wurde jetzt vereinfacht – künftig kommt alles in die Kompetenz des Bundessozialamtes. Betroffene brauchen nur noch eine Untersuchung. Das ist eine wesentliche Erleichterung“, informiert SPÖ-Behindertensprecherin Königsberger-Ludwig.
In Zukunft wird der Parkausweis beim Bundessozialamt beantragt und als Anlage zum Behindertenpass ausgestellt, so Verkehrsministerin Doris Bures.
Ein großes Thema war auch der Missbrauch von Ausweisen. „Mit 31. Dezember 2015 verlieren die alten, vor 2001 ausgestellten Ausweise ihre Gültigkeit“, hält ÖVP-Behindertensprecher Dr. Franz-Joseph Huainigg dazu fest und ergänzt: Das Bundessozialamt habe Zugang zum Zentralen Melderegister und kann beim Ableben des Berechtigten den Ausweis zurückfordern.
Nach 2001 ausgestellte Ausweise sollen aber weiterhin unbegrenzt gültig sein, was der Abgeordnete Stefan Markowitz (Team Stronach) kritisiert. Auch diese sollten befristet werden, meinte er und brachte erfolglos einen Entschließungsantrag ein.
Ziel des Gesetzgebers war es mit dieser Novelle auch, den Kreis der Benutzerinnen und Benutzer von gehbehinderten Menschen auf Menschen mit Mobilitätseinschränkungen auszuweiten, wie schon im Vorjahr bekannt gegeben worden war und was nicht unumstritten ist.
„In Österreich dürfen blinde Menschen bzw. deren Begleitfahrzeuge ab dem 1. Jänner 2014 ebenfalls Behindertenparkplätze benutzen“, freut sich Dr. Markus Wolf (Präsident des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreichs), der ausführt: „Blinde Menschen möchten den RollstuhlfahrerInnen nicht ihre Parkplätze wegnehmen, sondern ihre eigene Sicherheit erhöhen.“
„Die Ausweitung des Berechtigtenkreises erfordert allerdings umso entschlossenere Maßnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung der Parkausweise durch Dritte. Auf unsere Initiative wird die Umsetzung der neuen Regeln zusammen mit den StVO-Vollzugsbehörden vor Ort mit Fokus auf diese Problematik genau begleitet und evaluiert. Damit wird die Wirksamkeit verbessert und Missbrauch künftig vermieden“, betont Dr. Gabriela Moser, Verkehrssprecherin der Grünen.
Begleitend wurde folgender Entschließungsantrag eingebracht: „Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, die Auswirkungen der Ausstellung von Parkausweisen für Menschen mit Behinderung durch das Bundessozialamt und die Kooperation mit den Städten und Gemeinden bei der Verbesserung der Parkraumbewirtschaftung für mobilitätseingeschränkte Menschen zu evaluieren. Dabei ist insbesondere auf die Maßnahmen zur Vermeidung von missbräuchlicher Verwendung des Parkausweises Bedacht zu nehmen. Die Evaluierung soll einen mindestens dreijährigen Beobachtungszeitraum nach Inkrafttreten der 25. StVO-Novelle umfassen und daher bis Ende 2017 durchgeführt werden.“
Das Ziel des Antrages lautet: „Aufgrund des eingeschränkten Parkraums für Menschen mit Behinderung ist es erforderlich, den gesetzeskonformen Einsatz der entsprechenden Parkberechtigungen zu beobachten und die diesbezüglich gesetzten Maßnahmen auf ihre Effektivität zu überprüfen.“
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