Eine Debatte gab es weiters über eine Petition, in welcher die Streichung der embryopathischen Indikation gefordert wird.
Diese Bestimmung normiert die Straflosigkeit eines Schwangerschaftsabbruches über den dritten Monat hinaus, wenn eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein wird.
Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg (ÖVP) und Abgeordnete Theresia Haidlmayr (GRÜNE) orteten im gegenwärtigen Ist-Zustand eine Diskriminierung behinderter Menschen. Haidlmayr verwies aber auch darauf, dass derzeit ein Gesetzesentwurf zu einem Behindertengleichstellungsgesetz in Begutachtung sei, weshalb man die gegenständliche Materie vertagen sollte, bis hinsichtlich des legistischen Vorschlags eine Entscheidung herangereift sei.
Dieser Ansicht schloss sich Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) an, die weiters darauf verwies, dass man bei einer solchen Entscheidung das gesamte Umfeld mitdenken müsse und die soziale Komponente nicht außer Acht lassen dürfe.
Die Materie wurde schließlich einstimmig vertagt.