Partizipation gewährleisten – eine Aufgabe für Staat und Politik

Unter diesem Titel hat die Monitoringstelle am Deutschen Institut für Menschenrechte die Allgemeine Bemerkung Nr. 7 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht.

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BIZEPS

Dieser Text wurde im September 2018 vom Ausschuss verabschiedet. Mehr als 70 Staatenberichten hatten gezeigt, dass nach wie vor ein großer Unterschied zwischen Anspruch und Umsetzung der UN-Konvention besteht.

Die 7. Allgemeine Bemerkung beschäftigt sich mit dem Thema Partizipation (Teilhabe), wie es sowohl in Artikel 4 Absatz 3 (Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten) als auch in Artikel 33 Absatz 3 (Überwachung) verankert ist. Sie verweist auch auf die Querbezüge zwischen diesen Artikeln.

Sofort umzusetzende staatliche Verpflichtung

Der Fachausschuss betont die Bedeutung der Partizipation zur Wahrnehmung der bürgerlichen und politischen Rechte. Der Ausschuss unterstreicht die sofort umzusetzende staatliche Verpflichtung – unabhängig von staatlichen Haushaltsbeschränkungen.

Alle sollen teilhaben

Die Summe aller Menschen mit Behinderungen muss repräsentiert sein. Zum Beispiel müssen auch Menschen, die in psychiatrischen Einrichtungen leben, teilhaben können.

Die notwendigen Rahmenbedingungen

Der Ausschuss empfiehlt behinderungs- und altersgerechte Assistenz. Einrichtungen, Veranstaltungen und sämtliche Materialen müssen allen Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.

Um Partizipation von Anfang an bis zum Monitoring zu gewährleisten, mahnt der Ausschuss die Vertragsstaaten, Organisationen von Menschen mit Behinderungen frühzeitig und stetig einzubeziehen. Zudem empfiehlt er geeignete Fristen für Beiträge und Stellungnahmen sowie Verfahrensregeln gemeinsam mit den Organisationen festzulegen.

Zu den Themenbereichen hält der Ausschuss fest, dass Partizipation alle Bereiche umfasst, die Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen. Direkt zum Beispiel im Bereich Sozialversicherung, Barrierefreiheit oder Persönliche Assistenz. Indirekt zum Beispiel bei Fragen des Wahlrechts, dem Zugang zur Justiz, in den Themenfeldern Bildung und Arbeit.

Respekt

Außerdem legt der Ausschuss Wert auf eine angemessene Gewichtung der Ansichten von Menschen mit Behinderungen und gegenseitigen Respekt.

Ergebnisse

Ergebnisse müssen nachvollziehbar, verständlich und zugänglich sein. Dafür sind angemessene Vorkehrungen zu schaffen.

Förderpflicht

Die Vertragsstaaten sind zur Förderung der geeigneten Rahmenbedingungen verpflichtet, die Partizipation ermöglichen und langfristig gewährleisten. Dazu gehört unter anderem die Stärkung der Organisationen der Menschen mit Behinderungen, zum Beispiel durch finanzielle Unterstützung, um Kapazitäten und Fähigkeiten auszubauen.

UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die UN-Fachausschüsse äußern sich regelmäßig zum Verständnis und zur Auslegung der Menschenrechtsverträge.

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Ein Kommentar

  • Damit sollten sich vor allem Menschen mit Behinderungen „identifizieren“ können und ihre Rechte auf Partizipation/Teilhabe selbstbewusst einfordern. Leider erfahre ich im Alltag oft das Gegenteil, dass meine Forderungen nach Teilhabe in allen Bereichen des Lebens von „KollegInnen“ als seltsam empfunden werden.