Deutsche Bahn

Partner mobilitätseingeschränkter Reisender

Nach auch von kobinet aufgegriffener Kritik über eine Ausgrenzung behinderter Bahnkunden sollen unkomplizierte und tragfähige Lösungen gefunden werden. Von kobinet-Korrespondent Franz Schmahl.

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, hat sich an die Konzernleitung der Deutschen Bahn mit dem Vorschlag gewandt, einen Arbeitskreis aus Vertretern der Eisenbahnunternehmen und des Deutschen Behindertenrates ins Leben zu rufen.

Auf seine kritische Eingabe erhielt der selbst behinderte Bochumer Bahnexperte Arnd Hellinger die Antwort, dass die Leistungen für mobilitätseingeschränkte Reisende „insbesondere durch bauliche, technische und personelle Maßnahmen“ sichergestellt würden.

Im Rahmen des erwähnten Arbeitskreises sollte zwischen den Verbänden und der Deutschen Bahn „in einem partnerschaftlichen Bewusstsein“ diskutiert werden, wie die Leistungen „insbesondere bei kleinen und mittleren Bahnhöfen und Haltepunkten in der Fläche“ erbracht werden können – „selbstverständlich auch in Tagesrandlagen“.

Diskussion aufmerksam verfolgt

Die deutsche Diskussion um Ein- und Ausstiegshilfen wurde auch in Nachbarländern aufmerksam verfolgt, wie in einschlägigen Mailinglisten nachzulesen ist.

Die Idee, behinderten Menschen den Ein- und Ausstieg am neuen Jenaer Bahnhof Paradies mit Hilfe der Feuerwehr während der Servicelücken der Deutschen Bahn zu ermöglichen, fand BIZEPS-Verkehrsexperte Martin Ladstätter aus Wien einfach nur „peinlich“.

Die Einschränkung solcher Dienstleistungen wäre „nach dem im wesentlichen konsumentenschutzrechtlich orientierten österreichischen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz“ klar als Diskriminierung aufgrund der Behinderung durch ein großes Massenbeförderungsunternehmen zu bekämpfen, so der Wiener Behindertenrechtler Mag. Michael Krispl.

Vielleicht Schweiz als Vorbild?

Die Deutsche Bahn sollte sich vielleicht die Schweizerischen Bundesbahnen als Vorbild nehmen, meinte Beat Schweingruber von der „Schweizerischen Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr„.

Da werden im Fernverkehr Fahrgäste im Rollstuhl vom ersten bis zum letzten Zug bedient. Wenn die sogenannten Mobi-Helfer nicht zur Stelle sind, übernimmt das Zugpersonal die Hilfe. Übrigens erhielt Schweingruber noch den Hinweis, dass die Zugbegleiter der internationalen Züge der Deutschen Bahn in der Schweiz ebenfalls verpflichtet sind, die Ein- und Ausstiegshilfe für Fahrgäste im Rollstuhl zu gewährleisten. Dies gelte zum Beispiel für die Strecken Frankfurt-Zürich, Stuttgart-Zürich und München-Zürich.

Eine wichtige Zielgruppe

Als „kundenorientiertes, gesellschaftlich verantwortungsbewusstes Unternehmen“ sieht die Deutsche Bahn mobilitätseingeschränkte Menschen als eine wichtige Zielgruppe an. Und dies, so wurde in dem Schreiben an Arnd Hellinger betont, „nicht in einem karitativen, sondern einem partnerschaftlichen Bewusstsein“. Die Botschaft wird wohl gehört.

Allein es fehlt mitunter noch der Glauben, dass diese rasch wachsende Kundengruppe wirklich ernst genommen wird. Übrigens dürfen auch in Deutschland nicht Kunden bei Massengeschäften wegen ihrer Behinderung oder wegen ihres Alters diskriminiert werden, nachdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nun schon mehr als einen Monat in Kraft ist.

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