Passagierrechte: Unfaire Abweisung behinderter Fluggäste laut Kommission „noch immer ein Problem“

Viele behinderte oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Fluggäste werden weiterhin mit Problemen konfrontiert, weil sie ohne Grund abgewiesen werden oder andere ungerechtfertigte Forderungen erfüllen sollen, wenn sie eine Flugreise antreten wollen.

Nur fliegen ist schöner?
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Anlässlich der Paralympischen Spiele 2012 in London, zu denen sich jetzt Tausende behinderter Sportler und Zuschauer aufmachen, hat die Kommission Leitlinien veröffentlicht, die ihre Rechte bei Flugreisen klarstellen.

Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission Siim Kallas erklärte dazu: „Es ist schon schwierig genug, mit einer Behinderung im Leben zurecht zu kommen. Es sollte nicht noch schwieriger werden, wenn man am Flughafen ankommt.“

Herr Yannis Vardakastanis, Präsident des European Disability Forum, sagte dazu: „Für Reisende mit einer Behinderung ist eine qualifizierte Hilfestellung sehr wichtig, was in den Auslegungsleitlinien in positiver Weise zum Ausdruck kommt. Die Europäische Kommission hat hier einen ausgewogenen Ansatz gewählt und so die Interessen behinderter oder in ihrer Mobilität eingeschränkter Fluggäste auf angemessene Weise geschützt.“

Die Leitlinien gelten für Reisende auf allen EU-Flughäfen sowie für Flugreisen mit EU-Fluggesellschaften weltweit. Sie sind auch von Fluggesellschaften aus Ländern außerhalb der EU auf Flügen innerhalb Europas oder aus Europa zu beachten.

Bezweckt wird damit, die geltenden EU-Vorschriften zu den Rechten behinderter und in ihrer Mobilität eingeschränkter Flugreisender (EG-Verordnung 1107/2006) zu verdeutlichen. Die Leitlinien befassen sich mit 22 Bereichen des nichtdiskriminierenden Zugangs zu Flugreisen.

Hauptprobleme sind:

Voranmeldung:

In den Leitlinien wird betont, wie wichtig eine Voranmeldung ist. Um es den Dienstleistern (Flughäfen oder Fluggesellschaften) zu ermöglichen, die erforderliche Hilfestellung zu arrangieren, müssen behinderte und in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen ihre Bedürfnisse mindestens 48 Stunden vor dem planmäßigen Abflug anmelden.

Unbegründete Abweisung:

Die Flugreisenden schildern das häufige Problem, dass sie abgewiesen werden oder mit immer wieder wechselnden Anforderungen, medizinische Atteste vorzulegen oder sich von einer Person begleiten zu lassen, konfrontiert werden.

  • Medizinische Atteste: In den Leitlinien wird klargestellt, dass Atteste generell nicht für Personen in stabilem Zustand, beispielsweise blinde oder auf den Rollstuhl angewiesene Personen, verlangt werden sollen.
  • Begleitpersonen: Laut den Leitlinien sollte jemand, der allein zurecht kommt, nicht verpflichtet sein, mit einer Begleitperson zu reisen, es sei denn, es müssten besondere Sicherheits­bestimmungen erfüllt werden, über die der Reisende zu informieren ist.

Probleme mit medizinischen Geräten und Mobilitätshilfen

  • Mobilitätshilfen: In den Leitlinien wird unterstrichen, dass behinderte und in ihrer Mobilität eingeschränkte Reisende Anspruch darauf haben, dass zwei Mobilitätshilfen unentgeltlich befördert werden. Ein Reisender, der einen elektrischen Rollstuhl benutzt, muss die Fluggesellschaft mindestens 48 Stunden im Voraus informieren. Weiterhin wird in den Leitlinien hervorgehoben, dass anerkannte Führ- und Begleithunde in der Fluggastkabine zu befördern sind, sofern dies rechtzeitig angemeldet wurde. Wie im Fall anderer Fluggäste auch gelten für Sportgeräte, die keine Mobilitäts­hilfen sind, die allgemeinen Gepäckbestimmungen der Fluggesellschaften.
  • Sauerstoffversorgung an Bord: Fluggäste, die an Bord eine Sauerstoffversorgung benötigen, müssen dies vorher anmelden. Es wird in den Leitlinien klargestellt, dass es der Fluggesellschaft frei steht, den Reisenden das Mitbringen ihres eigenen Sauerstoffs zu erlauben. Die Fluggesellschaft ist auch nicht verpflichtet, eine Sauerstoffversorgung bereitzustellen. Die Fluggesellschaft muss darüber jedoch eindeutig informieren.

Vizepräsident Siim Kallas kommentierte die neuen Leitlinien wie folgt: „Meine Botschaft an behinderte Flugreisende lautet: Wenn Sie sich die Reise erleichtern wollen, sagen Sie rechtzeitig Bescheid, dass Sie kommen. Und den Fluggesellschaften und Flughäfen möchte ich Folgendes mitgeben: Behinderte und in ihrer Mobilität eingeschränkte Fluggäste benötigen meist Ihre Hilfestellung. Die Leitlinien sollen Sie dabei unterstützen, diesen Reisenden zu helfen.“

Hintergrund

Trotz EU-Rechtsvorschriften zu Fluggastrechten haben behinderte und in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen weiterhin Probleme bei Flugreisen: fehlender Service oder sehr unterschiedliche Servicestandards in Europa; zu häufig unbegründete Abweisung oder Beschränkungen bei Buchung und Anbordgehen wegen unklar begründeter Sicherheitsbedenken; inkonsequente Behandlung von Fluggästen, die aus medizinischen Gründen an Bord mit Sauerstoff versorgt werden müssen; geringe Sensibilisierung der Fluggäste für ihre Rechte; niedriger Prozentsatz (rund 40 %) von Voranmeldungen der Bedürfnisse vor Reiseantritt, was jedoch ausschlaggebend ist, damit die Dienstleister sich auf die erforderliche Hilfeleistung einstellen können; uneinheitliche Anwendung der Verordnung durch die nationalen Aufsichtsstellen; mangelnde Effektivität bei der Bearbeitung von Beschwerden.

Grundlage der Leitlinien ist eine eingehende Bewertung der geltenden Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität (EG-Verordnung 1107/2006).

Die Leitlinien wurden mit allen beteiligten Kreisen gründlich erörtert: mit nationalen Behörden, der Luftverkehrsbranche (Organisationen der Fluggesellschaften und Flughäfen) sowie Verbraucherschutz- und Nutzerverbänden, insbesondere auch solchen, die behinderte und in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen vertreten.

Mit den Leitlinien wird dazu beigetragen, behinderten und in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen das Reisen mit dem Flugzeug zu erleichtern, und somit werden auch die Fluggesellschaften und Flughäfen dabei unterstützt, die Verordnung besser anzuwenden. Sie nutzen auch den nationalen Behörden bei der Durchsetzung der Verordnung. Damit wird ein konkreter Beitrag geleistet, die anlässlich der Paralympischen Spiele zu erwartende stärkere Reisetätigkeit behinderter und in ihrer Mobilität eingeschränkter Personen zu erleichtern.

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