Patent zurückgewiesen

Das Europäische Patentamt in München hat ein Patent auf ein Mittel zum "humanen Töten von Säugern" in seiner bestehenden Form zurückgewiesen.

Begründet wurde die Ablehnung damit, daß das Patent (EP 0516811 B) als „sittenwidrig“ und im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention wäre. Der Art. 53a EPÜ (Europäisches Patentübereinkommen) erlaubt keine Patentierung von sittenwidrigen Erfindungen.

Im Verfahren hatte sich der Patenthalter, die US-amerikanische Michigan State Universität, geweigert, die Anwendung des erteilten Patents auf den Menschen auszuklammern.

Das Pharmaunternehmen Hoechst hatte das Patent maßgeblich mitfinanziert (genannt wurden Summen in der Höhe von mehr als 5 Millionen Schilling). Nach Kritik in den Medien hat Hoechst signalisiert, eine Ausgrenzung des Menschen von der Patentgültigkeit zu befürworten.

Die Diskussion und Einsprüche gegen ein Mittel zur Tötung von „Säugern“ dauert nun schon einige Jahre – eine endgültige Entscheidung gibt es noch nicht.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich