Verfassungsjurist Mayer: Nicht alle bekommen verfassungswidrige Unfallrentensteuer zurück
„Der Standard“ berichtet: „Pech gehabt, heißt es für jene Unfallrentenbezieher, die die Steuer auf ihre Unfallrente für 2001 (für 2002 gibt es noch keine Bescheide) schon bezahlt oder den Einkommensteuerbescheid nicht angefochten haben: „Wer einen rechtsgültigen, nicht beeinspruchten Bescheid hat, dem nützt – auch ein rückwirkendes – Erkenntnis des Verfassungsgerichts nichts“, erklärt Verfassungsjurist Heinz Mayer im STANDARD-Gespräch.“
„Anspruch auf Rückerstattung der jetzt vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) wegen fehlender Übergangsfrist aufgehobenen Unfallrentensteuer hat also nur jemand ohne rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid 2001 – und sofern kein Härteausgleich, also die Rückvergütung der Steuer, erfolgt ist (für Bezieher mit einem Einkommen unter 1453 Euro, deren Unfall vor dem 1. Juli 2001 angefallen ist, insgesamt gibt es 107.000 Unfallrentner). Dann nämlich ist das beanstandete Gesetz für die Jahre 2001 und 2002 nicht anzuwenden, wohl aber für 2003, so das VfGH-Erkenntnis. Bis Ende 2003 muss das Gesetz verfassungskonform „repariert“ sein. 80 anhängige Beschwerden gegen Einkommensteuerbescheide 2001 wurden ebenfalls aufgehoben.“, informiert „Der Standard“ weiter.