Sinn dieser Reform kann es nicht sein, gleichzeitig mehr Arbeitslose zu produzieren
Morgen, Donnerstag, wird die Pensionsreformkommission unter Leitung von Dr. Theodor Tomandl ihren Bericht zu einer radikalen Reform des Pensionssystems vorlegen. Die ÖAR war in dieser Kommission ebenfalls vertreten.
Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR und Jurist beim Bezirksgericht Donaustadt, sieht vor allem zwei Punkte im Bericht der Pensionsreformkommission als ausgesprochen kritisch an: „Das Fallen des Berufsschutzes und der damit verbundene Anspruch auf Teilpension bringen erhebliche Erschwernisse für eine Personengruppe mit sich, die am Arbeitsmarkt ohnehin schon stark benachteiligt ist!“
Die ÖAR schließt sich hier vollinhaltlich den Forderungen der Arbeiterkammer an, die es in der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation für völlig unrealistisch sieht, ältere Arbeitnehmer bis zum 65. Lebensjahr zu beschäftigen. Ein Wegfall des Berufsschutzes und der Anspruch auf Teilpension sind unter den gegenwärtigen Arbeitsmarkt-Bedingungen völlig unrealistisch und in der Praxis ohnehin nicht durchführbar.