Pensionsversicherung: Verbesserung bei Pflege behinderter Kinder

AKNÖ: Rückwirkende kostenlose Selbstversicherung auf 10 Jahre ausgeweitet

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Die Pflege eines behinderten Kindes erfordert oft die gänzliche Beanspruchung eines Elternteiles. Dieser kann daher keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und damit auch keine Pensionsjahre sammeln.

Aus diesem Grund gibt es für Betroffene die Möglichkeit, sich freiwillig selbst in der Pensionsversicherung zu versichern. Seit Beginn dieses Jahres sogar rückwirkend für 10 Jahre.

Über 13 Jahre lang pflegte Sabine Z. ihren schwerbehinderten Sohn und konnte in dieser Zeit deshalb nicht arbeiten. Die Folge: Es fehlen ihr die Versicherungsjahre. „Was die Mutter nicht wusste: Für den Fall konnte man sich bei der Pensionsversicherung freiwillig und kostenlos versichern lassen“, sagt AKNÖ-Expertin Dr. Ursula Janesch.

So wie Frau Z. ging es zahlreichen Elternteilen mit dem gleichen Schicksal. Zwar gab es schon bisher die Möglichkeit, sich rückwirkend bis maximal ein Jahr rückversichern zu lassen, in den meisten Fällen bedeutete das jedoch bestenfalls einen Tropfen auf dem heißen Stein.

Seit 1. Jänner ist ein neues Gesetz in Kraft: Demnach können Betroffene insgesamt 10 Jahre (maximal 120 Monate) an Selbstversicherung bei der Pensionsversicherungsanstalt rückwirkend beantragen. Infrage kommen dafür jene Pflegemonate, die zwischen 1. Jänner 1988 bis 31. Dezember 2012 liegen.

Die Voraussetzung für den Anspruch auf diese rückwirkende Versicherung: Für das behinderte Kind wurde die erhöhte Familienbeihilfe gewährt und der Wohnsitz muss sich im Inland befinden. Die pflegende Person muss dafür aber einen Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt stellen.

„Viele Betroffene haben aus Unkenntnis über diese Möglichkeit keinen Antrag gestellt und so viele Pensionsjahre verloren. Deshalb empfehlen wir, sich bei Erfüllung der Voraussetzungen unbedingt rückwirkend selbst zu versichern“, sagt Dr. Ursula Janesch.

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