Wie berichtet brachten am 21. November 2000 die Wiener Gemeinderäte Mag. Franz Karl (ÖVP) und Prof. Erika Stubenvoll (SPÖ) einen Antrag zur Persönlichen Assistenz ein, den die zuständige Stadträtin Grete Laska (SPÖ) wie folgt beantwortete:

„Das Modell der persönlichen Assistenz ist sicherlich eine Betreuungsform mit Zukunft, allerdings ist auch festzustellen, daß sie sich nach wie vor in einer Phase der Erprobung befindet. Im Bereich der europäischen Union sind beispielhaft die Modelle in Großbritannien, den Niederlanden und in Skandinavien interessant. In diesem Zusammenhang ist jedoch auch darauf hinzuweisen, daß persönliche Assistenz zumeist an Formen des „direct payment“ gebunden ist. Insbesondere in Großbritannien sind etwa positive Effekte hinsichtlich der Kosten und Leistbarkeit infolge eines stärker deregulierten Arbeitsmarktes zu berücksichtigen.
Weiters muß festgestellt werden, daß – obgleich die Möglichkeit der persönlichen Assistenz, wie diverse wissenschaftliche Modellversuche zeigen, grundsätzlich für alle Behindertengruppen besteht – meist die Diskussion auf die Gruppe der sogenannten „Unternehmerbefähigten“ beschränkt bleibt.
Gemeint sind damit im allgemeinen Menschen mit starken körperlichen Behinderungen, die in der Lage sind, selbst als ArbeitgeberInnen Verantwortung zu übernehmen. Diese Vorgabe entspricht dem seit Jahren diskutierten Aarhus-Modell in Dänemark aber auch jüngeren Modellen in der Bundesrepublik Deutschland. Obgleich gerade bei der erwähnten Gruppe behinderter MitbürgerInnen Einigkeit über die Notwendigkeit eines solchen Angebotes der persönlichen Assistenz besteht, sind doch auch die im Antrag erwähnten hohen Kosten derartiger Betreuungsmodelle eine entsprechend professionelle und rund um die Uhr laufende persönliche Assistenz wohl kaum unter rund ATS 130.000,- pro Monat zu organisieren ist. Dem gegenüber stehen aktuell bei einer Betreuung im Rahmen einer Wohngemeinschaft und in einer Beschäftigungstherapiewerkstätte monatliche Kosten zwischen ATS 50.000,- und maximal ATS 100.000,- (PKH Programm), womit die budgetäre Problematik sichtbar wird.
Im Zuge der in der MA 12 durchgeführten Reformen ist in der Behindertenhilfe die Umsetzung eines individualisierten Zuordnungsmodells von Leistungen durch die Ermittlung eines spezifischen Hilfebedarfs vorgesehen. Mit dieser individuellen Zuerkennung von definierter Leistung werden sowohl die Voraussetzungen für sogenannte „direct payment“ oder Leistungscheck-Modelle geschaffen, als auch die Grundlage zur freien Wahl von Betreuungssettings bei vergleichbaren Kosten gelegt. Damit wird auch erst die Variante persönliche Assistenz bei gleichen Kosten möglich. Begleitend werden aber gleichzeitig die Finanzierungslücken für die persönliche Assistenz sichtbar. Hier werden zu einer Weiterentwicklung in einem zweiten Schritt jedenfalls auch erhebliche zusätzliche Budgetmittel erforderlich sein.
Eine Ausweitung der persönlichen Assistenz erfordert aber zugleich auch eine Auseinandersetzung mit den Themen Arbeitsrecht und Freiwilligenarbeit. Soll persönliche Assistenz als wichtiges Zukunftsangebot etabliert werden, ist die Einbeziehung der Interessenvertretungen erforderlich. Ich darf daher nochmals versichern, daß hinsichtlich des Zieles der Förderung von persönlicher Assistenz grundsätzlich Übereinstimmung besteht. Überall dort, wo persönliche Assistenz heute bei gleichen Kosten schon möglich wäre, soll diese Wahlmöglichkeit im Zuge der Reformen in der Verwaltung, insbesondere durch ein Modell des persönlichen Betreuungsbedarfes, innerhalb der nächsten Jahre geschaffen werden.
Die Magistratsabteilung 12 wurde beauftragt, Kostenszenarien auszuarbeiten und die Datenerhebung im Hinblick auf das Thema persönliche Assistenz und Kosten zu intensivieren.“