24. Woche 2026 – 20 Jahre Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
Vor über 20 Jahren wurde das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen. Es soll Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligung schützen und für mehr Barrierefreiheit …
Persönliche Assistenz soll den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Doch gerade Menschen mit Lernschwierigkeiten stoßen dabei auf viele Hindernisse.
Der Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung. Arbeit soll den Lebensunterhalt sichern und frei gewählt werden können. Dafür braucht es einen inklusiven und offen zugänglichen Arbeitsmarkt.
Eine wichtige Unterstützung ist die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz. Sie soll einen barrierefreien Zugang zum ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Doch der Zugang zu dieser Leistung ist für Menschen mit Lernschwierigkeiten oft schwierig. Ein Grund dafür sind unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern.
Dadurch ist eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Lernschwierigkeiten nicht gesichert. Viele haben nicht die gleichen Chancen, am ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Im Jahr 2021 wurde eine Verbandsklage eingebracht. Zuerst richtete sie sich an das Bildungsministerium, später auch an das Sozialministerium. Gefordert wurde eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinien.
Hier setzt die Masterarbeit an. Sie untersucht, wie das Modell der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz für Menschen mit Lernschwierigkeiten angepasst werden kann.
Nach einer theoretischen Analyse wurden vier Expert:inneninterviews geführt und ausgewertet. Daraus ergeben sich drei zentrale Ebenen:
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass Österreich das Behindertengleichstellungsgesetz nicht ausreichend einhält. Damit verstößt das Land auch gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Der erschwerte Zugang zur Persönlichen Assistenz führt zu fehlender Gleichberechtigung und schränkt das Recht auf Arbeit ein.
Hier zeigt sich, dass häufig noch das medizinische Modell von Behinderung verwendet wird. Der Fokus liegt dabei auf Fähigkeiten oder Defiziten von Menschen. Dadurch entstehen feste Normvorstellungen, und der Arbeitsmarkt bleibt stark leistungsorientiert.
Für Verbesserungen ist es wichtig, den Fokus stärker auf die einzelnen Personen zu legen. So können passende und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote geschaffen werden.
Die Masterarbeit beschäftigt sich vertiefend mit diesen drei Ebenen und entwickelt Vorschläge für notwendige Anpassungen.
Die Masterarbeit „Die berufliche Partizipation von Menschen mit Lernschwierigkeiten am ersten Arbeitsmarkt in Österreich durch Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz“ von Eva Michl wurde an der Universität Wien verfasst und beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz für Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Vor über 20 Jahren wurde das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen. Es soll Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligung schützen und für mehr Barrierefreiheit …