Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

Ab sofort ist es österreichweit für 300 Personen möglich, Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) zu erhalten.

Ratgeber Persönliche Assistenz
BIZEPS

Als Zielgruppe sind behinderte Menschen vorgesehen, welche Pflegegeld der Stufen 5, 6 oder 7 erhalten und berufstätig sind, ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis anstreben, studieren oder sich in Berufsaus­bildung befinden.

In begründeten Ausnahmefällen kann PAA auch von Beziehern der Pflegegeldstufen 3 und 4 in Anspruch genommen werden.

PAA umfasst die personalen Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Begleitung und Mobilität, die zur Erfüllung der festgelegten Verpflichtungen sowie zur Einhaltung der innerbetrieblichen Regelungen bzw. zur erfolgreichen Absolvierung einer Ausbildung als Ausgleich behinderungsbedingter Funk­tionsein­schränkungen erforderlich sind. Dies umfasst nach Bedarf insbesondere folgende Kernaufgaben:

  • Begleitung am Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle bzw. zum Ausbildungsort
  • Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes (z. B. beim Besuch von Veranstaltungen)
  • Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei der Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit (z. B. Ablage von Unterlagen, Kopiertätigkeit)
  • Assistenz bei der Körperpflege während der Dienst- oder Ausbildungszeit
  • Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen (z. B. Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus oder in das Kfz, An-/Ausziehen der Jacke, Hilfe beim Mittagessen)

Anträge können bei den jeweiligen Landesstellen der Bundessozialämter gestellt werden, wo auch nähere Informationen erhältlich sind.

Nur ein erster Schritt …
Diese neue Maßnahme ist sehr zu begrüßen, gleichzeitig müssen wir aber festhalten, dass sie nur einen ersten Schritt zur Ganzheitlichkeit von Persönlicher Assistenz darstellt. Der Begriff PA ist leider in der Präambel der Richtlinie nicht definiert.

Wir benötigen Persönliche Assistenz in allen Bereichen des täglichen Lebens, weil wir nur dadurch die Möglichkeit haben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Daher muss Persönliche Assistenz ganz dringend ganzheitlich finanziert werden.

Weiters ist in der Richtlinie weder ein Rechtsanspruch für die Inanspruchnahme von PAA noch eine Möglichkeit für die Beeinspruchung der zuerkannten Stunden vorgesehen.

Das Ziel der Richtlinie ist klar formuliert und stellt somit einen wichtigen Schritt zur Integration behinderter Menschen am Arbeitsplatz dar. Durch bedarfsgerechte PAA wird es für behinderte Menschen möglich, eine gleichberechtigte Teilnahme am Erwerbsleben zu erreichen. Es ist vorgesehen, alles über eine Assis­tenzservicestelle abzuwickeln.

Mit der Führung dieser Stelle ist unserer Meinung nach ein geeigneter Träger aus dem Kreis der Betroffenen (Initiativen und Vereine), die nach den Prinzipien der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung geführt werden, zu betrauen.

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