Persönliche Assistenz in den österreichischen Bundesländern

Eine BIZEPS-Umfrage anlässlich der Vorbereitung unseres Kongresses "Persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen" brachte bemerkenswerte Fakten ans Tageslicht.

Viele Fragen
unbekannt

Wir bringen hier die erste Auswertung einer Anfrage bei allen Bundesländern zum Thema Persönliche Assistenz.

Am 4. März 2010 stellten wir an die Soziallandesrätinnen und -räte der Länder nachfolgende Fragen:

  • Gibt es Leistungen für Persönliche Assistenz und wenn ja, unter welchem Titel?
  • Ist diese Leistung einkommensunabhängig?
  • Welche Personen sind anspruchsberechtigt?
  • Gibt es eine Deckelung der Stunden?
  • Wie hoch ist der Stundensatz?
  • Ist die Leistung zwingend bei einem Anbieter einzukaufen oder ist sie auch im Arbeitgebermodell möglich?

Antworten

Vorab müssen wir darauf hinwiesen, dass die Angaben der Bundesländer teilweise den Lebenserfahrungen behinderter Menschen widersprechen.

Sehr positiv ist, dass es die Leistung Persönliche Assistenz mit Ausnahme von Salzburg in allen Bundesländern gibt.

Ob die Geldleistungen für Persönliche Assistenz unabhängig vom Einkommen erbracht werden, beantworten die Länder mehrheitlich mit nein.

Die Frage nach der Anspruchsberechtigung wird recht unterschiedlich beantwortet. Mehrheitlich geforderte Voraussetzungen sind die Volljährigkeit, der Bezug von Pflegegeld, die Führung eines eigenen Haushalts, eine Körper- oder Sinnesbehinderung. Von der Leistung ausgeschlossen sind Menschen mit einer Lernbehinderung oder solche mit einer psychischen Behinderung. Eine Ausnahme bildet Vorarlberg: Hier gibt es Assistenz nur für Menschen mit einer Lernbehinderung.

Unsere Frage, ob es eine Deckelung der Stunden gibt, wurde durchwegs mit einem Ja beantwortet. Sehr oft bewegt sich das maximale Stundenausmaß in der Größenordnung von 200 bis 250 Stunden pro Monat. In Vorarlberg gibt es zwar keine Deckelung der Stunden, jedoch wird mit den Anbietern ein Leistungsrahmen vereinbart.

Eine Ausnahme bildet Wien, wo sich die bis jetzt maximal bewilligte Monatsfördersumme von 7.900 Euro eingependelt hat, und bisher nicht überschritten wurde. Dies bedeutet, dass es bei einer hohen Stundenanzahl (max. rund 490 Stunden) defakto doch eine Begrenzung der Leistung gibt.

Einen eigenen Weg geht auch Oberösterreich. Dort gibt es für „Leistungen im Freizeitbereich“ eine monatliche Begrenzung von maximal 20 Stunden.

Auf unsere Frage nach der Höhe des Stundensatzes hat sich herausgestellt, dass sich die Höhe des Zuschusses für eine Assistenzstunde in den einzelnen Ländern zwischen 10,– und 36,72 Euro bewegt. Einen anderen Weg hat Oberösterreich gefunden: Dort müssen für Persönliche Assistenz pro Stunde 15 % der tatsächlich entstandenen Kosten bezahlt werden. Wieder anders in Vorarlberg. Dort werden die Kosten zur Gänze vom Land übernommen.

Auf unsere letzte Frage, ob die Leistung Persönliche Assistenz zwingend bei einem Anbieter einzukaufen ist oder ob sie auch im Rahmen des Arbeitgebermodells möglich ist, stellte sich heraus, dass lediglich in drei Bundesländern beide Varianten möglich sind. In Vorarlberg, Salzburg, Kärnten, Tirol, Niederösterrreich und in Oberösterreich gibt es die Leistung nur dann, wenn sie bei einem Anbieter eingekauft wird.

Für viele Bundesländer ist Persönliche Assistenz Neuland

Diese Antworten machen deutlich, dass sich die meisten Länder zwar bemühen aber mit dieser Leistung Neuland betreten und die Rahmenbedingungen für die Betroffenen unterschiedlicher nicht sein könnten.

Das Ergebnis der Befragung zeigt aber auch deutlich, wie wichtig und dringend notwendig in diesem Bereich eine bundeseinheitliche Regelung ist. Am besten nach dem Vorbild der Lösung der Pflegevorsorge. Da haben sich der Bund und die Länder an einen Tisch gesetzt und eine gemeinsame Lösung gefunden, die sich bis heute bewährt hat.

Bei dieser Gelegenheit möchte sich BIZEPS bei allen Verantwortlichen in den Landesregierungen für ihre große Kooperationsbereitschaft im Rahmen unserer Erhebungen bedanken.

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