Persönliche Assistenz – Ist-Stand aus Sicht des Monitoringausschusses

Die Vorsitzende des österreichischen Monitoringausschusses ging beim BIZEPS-Kongress zur Persönlichen Assistenz im April 2011 auf die Veränderungen der letzten 12 Monate ein und wagte einen Ausblick in - für viele - noch unbekanntes Land.

Marianne Schulze
BIZEPS

„Wenn ich mir anschaue, worüber ich letztes Jahr gesprochen habe und wie viel passiert ist in diesem Jahr, dann kann ich nicht anders, als Ihnen allen sehr herzlich zu gratulieren“, leitete Mag. Marianne Schulze, Menschenrechtskonsulentin und Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, ihre Rede zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des BIZEPS-Kongresses ein.

Sie erinnerte an die Entschließung des Parlaments in der der Sozialminister zu Verhandlungen mit den Bundesländern aufgefordert wurde um im Rahmen des Finanzausgleichs eine Regelung zu finden.

Monitoringausschuss erhielt eine Reihe von Beschwerden

Der Monitoringausschuss habe eine Reihe von Beschwerden erhalten, doch wegen des Föderalismus habe der Ausschuss hier „sehr, sehr wenige Möglichkeiten“.

„Kritisiert wird, dass die Art und Weise, wie Persönliche Assistenz zur Verfügung gestellt wird, nicht ausreichend ist, dass es vielfach zu unglaublichen Brüchen kommt, dass die Personen für einen gewissen Stundenkontingent sehr wohl Unterstützung bekommen, dann aber wieder überhaupt keine, oder dass Unterstützung in Aussicht gestellt wird und dass dann die Bedingungen aber so formuliert werden, dass es für die Bedürfnisse, für die Verwirklichung von Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen dann wieder nicht auslangt“, ging sie auf einige der Beschwerden ein.

Der Monitoringausschuss habe daher für Ende April 2011 eine Öffentliche Sitzung zum Thema Persönliche Assistenz in Innsbruck angesetzt. (siehe Nachlese zur Veranstaltung) und erstellt eine Stellungnahme zum Handlungsbedarf bei der Persönlichen Assistenz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtsnkonvention. (Link zur Aussendung der fertigen Stellungnahme)

Mittendrin in der Verwirklichung

„Ich würde sagen: Mittendrin ist der Ist-Stand in der Verwirklichung der Persönlichen Assistenz. Wenn man sich vor Augen führt, dass ja jetzt seit gut mehr als 20 Jahren an diesem Thema gearbeitet wird und der Monitoringausschuss die Bemühungen seit zwei Jahren ein klein wenig unterstützen darf und wir jetzt von Plänen hören, dass 2013 und 2014 hier Konkretisierungen vorgenommen werden sollen, dann sind wir mittendrin und definitiv davor, einen großen Meilenstein für die Verwirklichung von Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen“, zeigt sich Schulze für die Zukunft optimistisch.

Doch noch immer können sich unter Persönliche Assistenz viele Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger wenig vorstellen. Für jene Personen ist das „eine große Unbekannte“ und jenes „unbekannte Land“, von dem beim Einstiegsreferat des Kongresses schon zu hören war. Immer wieder müsse sie bei Sitzungen mit Beamtinnen und Beamten auffordern: „Setzen Sie sich damit auseinander, was Persönliche Assistenz bedeutet.“

Vorschlag: Enquete im Parlament

Sie habe daher auch die Abgeordneten im Parlament „gebeten, eine Enquete zu veranstalten, die es möglich macht, auf einem breiteren Rahmen darüber zu sprechen“.

Dort könnte man auch besprechen, wie diese Unterstützungsform in Österreich umgesetzt werden könnte. Sie erneuerte ihren diesbezüglichen Vorschlag und hofft, dass dies „auch tatsächlich umgesetzt wird“.

Nach dem Wissen folgt das Handeln

„Am Anfang ist es sehr viel darum gegangen, darauf aufmerksam zu machen, es gibt die Konvention, was sagt die Konvention, wo sind die grundlegenden Bereiche, in denen sich etwas ändern muss, um die österreichische Gesellschaft konventionskonformer zu machen?“, berichtet die Vorsitzende vom Beginn der Tätigkeit. Nun werde immer häufiger gefragt, was getan werden müsse.

In dieser Phase sei Partizipation besonders wichtig, stellte Mag. Schulze fest und wünschte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Erfolg bei der Umsetzung der Konvention und der gesellschaftlichen Prozesse, die dafür notwendig sind.

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