Persönliche Assistenz: Rechte behinderter Menschen werden verletzt

Am 9. Juni 2010 wurde dem "Unabhängigen Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" eine Mängelliste im Bereich Persönliche Assistenz übergeben.

Schulze empfängt Schreiben; welches Srb-Rössler übergibt
BIZEPS

„Menschen mit Behinderungen aus mehreren Bundesländern, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind – wenden sich hiermit an den Monitoringausschuss, weil wir der Meinung sind, dass Österreich das ‚Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen‘ nicht einhält“, ist jenem Schreiben zu entnehmen, welches am 9. Juni 2010 im Rahmen einer Demonstration für Persönliche Assistenz (siehe Fotos) der Vorsitzenden des Monitoringausschusses übergeben wurde.

Obwohl Österreich die UN-Konvention schon im Jahr 2008 ratifiziert hat, ist es noch immer so, dass Menschen mit Behinderungen, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, je nach Bundesland völlig unterschiedliche Regelungen vorfinden, erinnerte Annemarie Srb-Rössler, die der Vorsitzenden des Ausschusses, Mag. Marianne Schulze, die Liste übergab.

Verletzungen der UN-Konvention aufgelistet

Im übergebenen Schreiben werden die Verletzungen im Detail aufgelistet:

„Die Leistungen der Persönlichen Assistenz sind in der Regel

  • nicht für jeden Menschen mit Behinderung zugänglich
  • nicht bedarfsgerecht und manches Mal sogar nur ein pauschale Abgeltung
  • nicht immer einkommens- und vermögensunabhängig
  • nicht immer frei wählbar in der Organisationsform
  • nicht ortsunabhängig konsumierbar“.

Srb-Rössler wies auf die Wichtigkeit von Persönlicher Assistenz für die anwesenden Personen hin und bat den Monitoringausschuss zu prüfen, in welchen Punkten die Rechte der behinderten Menschen verletzt werden.

Die Vorsitzende sagte diese Überprüfung zu.

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