Petitionen für Gebärdensprache übergeben

"Vorwärts zu Menschenrechten" hieß ein von gehörlosen Menschen organisierter Kongreß im Jahre 1995. Die Forderungen nach Einhaltung der Menschenrechte wurden nicht erfüllt. Daher gab es nun einen neuen Anlauf.

Gehörlosenpetition
BIZEPS

Am Donnerstag, den 20. März 1997 wurden die Petitionen dem Präsidenten des Nationalrates, Dr. Heinz Fischer, übergeben. Es wurden auch alle VertreterInnen der Parlamentsparteien eingeladen.

Nachdem der Präsident des Österreichischen Gehörlosenbundes, Prof. Dimmel, die Gründe der Petitionen darlegte, versicherten die Abgeordneten Kier (Liberale), Haidlmayr (Grüne) und Guggenberger (SPÖ) ihr volle Unterstützung und ihre Hilfe zur Erreichung der Forderungen; ÖVP und FPÖ schickten keine Abgeordneten.

Der Österreichische Gehörlosenbund fordert

Die Anerkennung der Gebärdensprache einschließlich das Recht auf Gebärdensprachunterricht, Lehrprogramme für PädagogInnen, Unterrichtsmaterialen für gehörlose und hörgeschädigte Schüler, Recht der Gehörlosen auf eine volle finanzielle Aufwandsentschädigung bei Verwendung der GebärdensprachdolmetscherInnen in Berufsbildungsstätten, allen öffentlichen Einrichtungsstätten (z. B. Gericht, Verwaltungsbehörden, …) und daß alle Sendungen von allgemeinem Interesse in Gebärdensprache zu übersetzen bzw. mit Untertiteln zu versehen sind.

Die Texte der Petitionen sind beim Österr. Gehörlosenbund, Waldg. 13, 1100 Wien, Fax: 01 / 6023459, erhältlich.

Beide Petitionen wurden von je 10.000 Menschen unterschrieben, doch dies war nicht der erste Anlauf von gehörlosen Menschen. „Die Petitionen wurden initiiert, weil die erste Petition im Parlament versandet ist“, so eine der TeilnehmerInnen bei der Übergabe.

Rückblickend erklärt sie sich den ersten Fehlschlag so: „Es wurden damals Arbeitskreise gemacht, in denen fast 30 an Gehörlosen Verdienende saßen und vielleicht nur 3 Betroffene, die wenig zu Wort kamen.“

Nun soll alles anders werden, „eine neuerliche Unterschriftensammlung soll, von den Betroffenen selbst übergeben, den menschlichen Rechten der Gehörlosen besser zum Durchbruch verhelfen.“

Es geht den Betroffenen darum, daß in den Gehörlosenschulen mit der Gebärdensprache der normale Unterrichtsstoff an die Frau bzw. den Mann gebracht wird, damit diese Gruppe im Arbeitsprozeß mithalten kann. Eltern und Lehrer reden zuviel mit, sie sind nicht betroffen. Die Betroffenen selber können nicht so geschickt argumentieren, wie man es gewöhnt ist. Aber sie werden immer aggressiver – so eine Vertreterin der Gehörlosen.

Schon am 17. Juni 1988 ruft das Europäische Parlament die Mitgliedsstaaten auf, die Gebärdensprache anzuerkennen und zu fördern. Österreich ist hier säumig.

Die Übergabe war ein eindrucksvolles Zeichen des Einforderns von Menschenrechten, die behinderten Menschen in Österreich noch immer vorenthalten werden und die wir gemeinsam mit Nachdruck einfordern müssen.

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