Zu einer längeren Diskussion im Ausschuss führte auch eine Bürgerinitiative der "Interessengemeinschaft Sehen und Hören"
Die Bürgerinitiative der „Interessengemeinschaft Sehen und Hören“ spricht sich zum einen für eine Reduktion der Rundfunk-Gebühren für Gehörlose und Schwerhörige aus, gleichzeitig mahnt sie aber auch eine Ausweitung des ORF-Angebots für diese Bevölkerungsgruppe ein.
Nach Darstellung der Interessengemeinschaft müssen gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen seit 2004 zwar die volle Rundfunkgebühr zahlen, ihnen wird mit Hilfe von Untertiteln jedoch nur rund 20 % des ORF-Programms zugänglich gemacht.
Sowohl Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) als auch Abgeordneter Detlef Neudeck (F) äußerten sich grundsätzlich zustimmend zu den Anliegen der Bürgerinitiative. Abgeordneter Neudeck gab aber zu bedenken, dass es nicht möglich sein werde, alle Sendungen in Gebärdensprache zu übersetzen, etwa Konzerte oder Spielfilme. In diesem Sinn wandte er sich gegen eine zum Angebot aliquote Gebührenreduktion für Betroffene. Neudeck bekräftigte allerdings, dass es einer Ausweitung des ORF-Angebots für Gehörlose und Schwerhörige bedürfe. Abgeordnete Haidlmayr hatte zuvor beklagt, dass der ORF im internationalen Vergleich sehr wenige Sendungen mit Untertiteln bzw. in Gebärdensprache ausstrahle, und gemeint, es sei nicht einzusehen, dass die Betroffenen für ein Angebot bezahlen müssten, das sie nicht nutzen könnten.
Die Abgeordneten einigten sich darauf, zur Petition Stellungnahmen vom Finanzministerium und von der ORF- Generaldirektion einzuholen.