In seiner nächsten Sitzung wird sich der Petitionsausschuß des Nationalrates im Rahmen eines ExpertInnenhearings mit der Biomedizin-Konvention des Europarates befassen.
Darauf einigten sich am 3. April 2002 die Abgeordneten aller Fraktionen im Petitionsausschuß. Die Petition „Nein zur Biomedizin-Konvention“ wurde – wie berichtet – am 23. Oktober 2001 eingebracht und richtet sich gegen die Biomedizin-Konvention des Europarates. Leider bleibt zu befürchten, daß die Regierung gegen den Willen der betroffenen Menschen diese Konvention ratifiziert.
Die Konvention beinhaltet eine Regelung, die es in Ausnahmefällen erlaubt, daß an Kleinkindern, geistig und psychisch behinderten Menschen, an altersdementen Menschen und an Koma-PatientInnen Forschung betrieben werden darf.