Petitionsausschuss: Von Anti-Atomstrom-Maßnahmen bis hin zum Schwangerschaftsabbruch

Weitere Stellungnahmen zur umstrittenen Kampagne #fairändern werden eingeholt

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Einschränkungen beim Recht auf Spätabtreibungen, ein engagierteres Vorgehen gegen das Atomkraftwerk Mochovce, eine Ökologisierung der Steuersystems im Sinne einer Trendwende in der Energie- und Klimapolitik oder die Wiedereröffnung der Polizeidienststelle am Villacher Bahnhof waren nur einige von zahlreichen Bürgeranliegen, die heute im Petitionsausschuss behandelt wurden.

#fairändern will Spätabtreibungen einschränken, Bedenkzeit einführen und Unterstützungsangebote ausbauen

Eine intensivere Debatte gab es über die von rund 60.000 Personen unterstützte Bürgerinitiative „#fairändern – Bessere Chancen für schwangere Frauen und für ihre Kinder“ (54/BI). Neben dem Wunsch nach einem Ausbau der Beratungs- und Unterstützungsangebote findet sich darin nämlich auch die Forderung nach der Einführung einer Bedenkzeit zwischen Anmeldung und Durchführung des Abbruchs sowie nach der Abschaffung der sogenannten eugenischen Indikation. Darunter verstehen die UnterstützerInnen die laut Paragraph 97 StGB normierte Straffreistellung des Schwangerschaftsabbruchs, „wenn eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde“.

Man dürfe „keinen Millimeter“ weichen, wenn es um das Selbstbestimmungsrecht der Frauen geht, meinte SPÖ-Abgeordnete Melanie Erasim unter Anspielung auf den Namen eines überparteilichen Bündnisses aus Frauenorganisationen, Oppositionsparteien und engagierten BürgerInnen, das gegen die Initiative mobil macht. Generell sei der Titel der Bürgerinitiative sehr irritierend, zumal nicht bessere Chancen für schwangere Frauen im Mittelpunkt stünden, sondern die Verhinderung von Spätabbrüchen sowie die Einschränkung der Fristenlösung und des Entscheidungsrechts von Frauen; dies sei aber absolut nicht verhandelbar. In eine ähnliche Richtung gehe die Bürgerinitiative „Abtreibungsverbot in Österreich“ (56/BI), die noch verschärftere Regelungen wolle. Beide Anliegen sollten daher im Ausschuss zur Kenntnis genommen werden.

Abgeordneter Alfred Noll (JETZT) machte darauf aufmerksam, dass laut einem Medienbericht Datenschutzprobleme beim Anmeldeformular der Bürgerinitiative aufgetreten sind. Er wünschte sich zudem noch weitere Stellungnahmen von Seiten der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, des Vereins BIZEPS, des pro:woman-Ambulatoriums, des Datenschutzrates sowie des Bundesverwaltungsgerichts.

Auch er teile das Anliegen der Bürgerinitiative nicht, die zudem sehr tendenziös sei, erklärte Michael Bernhard (NEOS). In seiner Funktion als Ausschussvorsitzender wies er darauf hin, dass man sich das von Abgeordnetem Noll aufgeworfene Datenschutzthema noch einmal genau anschauen werde.

Der Ausschuss beschloss sodann noch weitere Stellungnahmen zur Bürgerinitiative #fairändern von folgenden Organisationen einzuholen: Malteser Hilfsdienst, Verein Down-Syndrom Österreich, Institut für Ehe und Familie, Verein RollOn Austria, Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Verein BIZEPS und pro:woman-Ambulatorium. Der SPÖ-Antrag auf Kenntnisnahme fand keine Mehrheit.

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