Christine Lapp

Pflege: Lapp verweist auf sehr ambitionierte Vorhaben der Regierung

SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp betont, dass die 24-Stunden-Betreuung ein Teil von umfassenden Reformen im Pflegebereich ist.

Weitere wichtige Projekte sind der Ausbau der ambulanten und teilstationären Pflegedienste, die bessere soziale Absicherung sowie mehr Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige. Sie entgegnete damit der Kritik von Hilfsorganisationen, der Sozialminister würde sich nur um die Betreuung daheim kümmern.

„Die Betreuung daheim ist im Augenblick das dringendste Projekt und ich bin sicher, dass wir bis zum Juli eine Lösung gefunden haben – aber zugleich arbeitet die Regierung an weitreichenden Verbesserungen im gesamten Pflegebereich“, betonte Lapp.

So wird mit der 67. ASVG-Novelle beschlossen, dass der Bund einen höheren Anteil der begünstigten Weiter- und Selbstversicherung für pflegende Angehörige übernimmt: bei der Pflegestufe 4 die Hälfte des Beitragsanteils, und ab der Stufe 5 den gesamten Beitrag. Außerdem wird das Beratungsangebot für PflegegeldbezieherInnen der Stufen 1 bis 7 ausgeweitet. Es ist geplant, im Jahr 2007 bei zumindest 10.000 PflegegeldbezieherInnen im Rahmen dieser Maßnahme Hausbesuche durch diplomiertes Pflegepersonal durchzuführen.

Lapp weist auch auf den Erholungsurlaub für pflegende Angehörige hin, was derzeit im Rahmen eines Pilotprojektes, das bis Sommer 2007 andauern soll, läuft. Damit wird für pflegende Angehörige ein 14-tägiger Urlaub in einem Erholungshaus ermöglicht, auf Wunsch (bis zur Pflegegeldstufe 3) kann der Urlaub gemeinsam mit der zu pflegenden Person verbracht werden.

Und gerade Demenzerkrankungen sind ein Schwerpunkt für den Sozialminister, betont die SPÖ-Behindertensprecherin. Hier läuft seit 1. Februar das Pilotprojekt zur Unterstützung für pflegebedürftige Menschen mit demenziellen Erkrankungen. Im Rahmen dieses Pilotprojektes wird die Finanzierung von Ersatzpflege für Zeiten der Verhinderung der Hauptpflegeperson von demenziell erkrankten Pflegebedürftigen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung bereits ab Vorliegen der Pflegegeldstufe 1 gefördert.

Neben den schon in Angriff genommenen Projekten enthält das Regierungsprogramm sehr ambitionierte Vorhaben, so Lapp weiter, darunter den Ausbau der mobilen Dienste und lebensraumnahen Betreuungsstätten und Wohnformen, den weiteren Ausbau der lebensraumnahen Hospiz- und Palliativversorgung in stationären, teilstationären und mobilen Angeboten sowie die einmalige Valorisierung des Pflegegelds selektiv nach Pflegestufen.

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