Armutskonferenz fordert österreichweite Regelung und Rechtsicherheit für die Betroffenen. Könnte analog zur Abschaffung des Pflegeregresses geregelt werden.

„Wer sieht unsere Ängste und Sorgen?“, fragen Menschen, die von sozialer Not betroffen sind. Es gibt zahlreiche Probleme in der Mindestsicherung, die sich nicht nach den Kampagnen der Parteibüros richten:
Fehlende Soforthilfe, Aufwand bei Menschen mit Behinderungen, veralteter Unterhalt, schlechter Vollzug, mangelnde Hilfe bei Gesundheitsproblemen, nicht leistbares Wohnen. Es gibt viele vergessene und verschwiegene Probleme in der Mindestsicherung. Es ist jetzt höchste Zeit sie in den Blick zu nehmen.
Reformbedarf bei Regelungen für Pflege und Existenzsicherung
Was in der Diskussion oft untergeht: In den meisten Bundesländern kommt der Mindestsicherung auch die Rolle zu, ein finanzielles Existenzminimum für Menschen mit so genannter erheblicher Behinderung, wenn sie in Privathaushalten leben, sicherzustellen.
Die Schikanen der Mindestsicherungs-Kürzung durch Einrechnung des Pflegegeldes trifft vor allem: pflegende Angehörige, Alleinerziehende und Menschen mit Beeinträchtigungen.
Beispielsweise: Eine alleinerziehende Mutter lebt gemeinsam mit ihrem Kind mit Beeinträchtigung in einer Mietwohnung, die Betreuung und Pflege des Kindes wird durch die Mutter geleistet – weil nicht anders möglich, weil kein Platz in einer Einrichtung, weil keine mobilen Dienste verfügbar sind oder auf Grund persönlicher Betreuungsentscheidung.
Das Pflegegeld des Kindes wird so in der Mindestsicherungs-Logik zum Einkommen der Mutter. Folge: Kürzung der Mindestsicherung.
Jedes Bundesland hat einen anderen Vollzug, die Länderregelungen fehlen meist in den Gesetzen, die Erlässe oder Vollzugsanordnungen sind nicht transparent. Alles liegt in der Entscheidungskompetenz der Verwaltung, was für die Betroffenen Gefahr von Willkür und Rechtsunsicherheit bedeutet.
Die Armutskonferenz fordert deshalb eine österreichweite Regelung und Rechtsicherheit für die betroffenen Familien. Eine solche könnte analog zur Abschaffung des Pflegeregresses aufgesetzt werden.
Leonore Herzog
20.02.2021, 20:33
Zum erwachsenenschutz
Mein Mädchen mit down syndrom und Rheuma….
Unter dem Vorwand alles zum wohl des Kindes wird jeder Euro kontrolliert!
Wie es dem Kind oder mir geht interessiert das Gericht nicht. Ständig muss man Kontoauszüge vorlegen…
Warum tut da keiner was.
Bei meiner mindestsicherung vor einigen Jahren wurde das Pflegegeld als mein Einkommen gerechnet….und die mindestsicherung um beinahe der gesamten Höhe des Pflegegeldes gekürzt.
Jetzt bei der erwachsenenvertretung ist es das Einkommen meiner Tochter. Paradoxerweise.
Wir wollen nur in Frieden leben.geht nicht .Die Behörden lassen sich immer etwas Neues einfallen um zu schikanieren. Wir stehen unter Generalverdacht.
Lg.leonore Herzog