Pflegefonds wird bis zum Jahr 2021 auf 417 Mio. € aufgestockt

Der Pflegefonds wird bis zum Jahr 2021 verlängert und schrittweise auf 417 Mio. € aufgestockt. Außerdem wird der Bund in den nächsten Jahren jeweils 6 Mio. € zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung beisteuern und sich weiter an der Förderung der 24-Stunden-Betreuung beteiligen.

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Für entsprechende Regierungspläne hat der Sozialausschuss des Nationalrats heute grünes Licht gegeben. Die Beschlüsse fielen mit breiter Mehrheit. Sozialminister Alois Stöger freute sich auch über die Sicherstellung der Anwesenheit von Pflegepersonal in der Nacht. Auch der vorgesehenen Erhöhung der monatlichen Entschädigungszahlung an ehemalige Kriegsgefangene stimmten die Abgeordneten zu.

18 Mio. € jährlich für Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung

Die Verlängerung des Pflegefonds (1331 d.B.) geht auf eine Vereinbarung zwischen Bund, Länder und Gemeinden im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen zurück. Demnach soll der Fonds im kommenden Jahr wieder mit 350 Mio. € dotiert werden. Danach ist eine schrittweise Anhebung der Mittel um rund 4,5% jährlich vorgesehen. 2018 werden 366 Mio. €, 2019 382 Mio. €, 2020 399 Mio. € und im Endausbau 2021 schließlich 417 Mio. € zur Verfügung stehen. Wie bisher übernimmt der Bund zwei Drittel der Kosten.

Mit den Mitteln des Pflegefonds werden Aufwendungen der Länder und Gemeinden für Langzeitpflege finanziert. Neu ist, dass künftig auch eine mehrstündige Alltagsbegleitung im häuslichen Umfeld sowie Entlastungsdienste für pflegende Angehörige abgerechnet werden können. Damit will man unter anderem eine selbstbestimmte Lebensführung von demenzkranken Menschen fördern, erfuhr Judith Schwentner (G) von Sozialminister Alois Stöger. In Form von mobilen Diensten sollen so Angehörige bei der Pflege entlastet werden.

Zusätzlich zum Pflegefonds werden für die nächste Finanzausgleichsperiode 2017 bis 2021 jährlich 18 Mio. € für ein erweitertes Angebot im Bereich der Hospiz- und Palliativbetreuung bereitgestellt, wobei sich Bund, Länder und Sozialversicherungsträger diese Summe zu je einem Drittel teilen. Im Rahmen einer Ausschussfeststellung wurden Konkretisierungen zur operativen Abwicklung festgehalten.

Die Forderung der Grünen, einen Inklusionsfonds einzurichten, wurde bei den Finanzausgleichsverhandlungen nicht berücksichtigt, kritisierte Helene Jarmer (G) und wollte daher eine stärkere Zweckbindung der Länder. Beispielsweise liegt es im Entscheidungsbereich der Länder, ob persönliche Assistenz auch im Freizeitbereich zur Verfügung gestellt wird. Solche Regelungen müssten dringend vereinheitlicht werden. Jarmer drängte außerdem auf bessere arbeitsrechtliche Beschäftigungsverhältnisse für persönliche AssistentInnen.

Auch SPÖ-Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) hält es für notwendig, auf die Länder einzuwirken, dass die Gelder tatsächlich bei der persönlichen Assistenz ankommen. Die Länder seien nicht zu einer Bund-Länder-Übereinkunft über die Mittelverwendung bereit gewesen, sagte Sozialminister Stöger dazu. Pflege und persönliche Assistenz schütze pflegebedürftige Menschen vor dem Heim, hob Franz-Joseph Huainigg (V) hervor, daher müssten weitere Schritte gesetzt werden. Im Rahmen einer parlamentarischen Initiative wolle er sich dafür einsetzen, die persönliche Assistenz auszubauen.

Die Ausschussmitglieder waren einhellig über die Umsetzung der Forderungen der Parlamentarischen Enquete zum Thema Würde am Ende des Lebens erfreut, auch wenn die Oppositionsparteien weiteres Umsetzungspotential sehen. Das Pflegefondsgesetz bekam zahlreiche Zusprüche der Ausschussmitglieder und wurde mehrheitlich, ohne die Zustimmung der NEOS, beschlossen. Nach Meinung von Gerald Loacker ist dies keine langfristige Lösung, BürgerInnen bräuchten mehr Rechtssicherheit.

Steuerungselemente sollen Qualität der Pflege sicherstellen

Begleitend zur Verlängerung des Pflegefonds werden zusätzliche Steuerungselemente in das Pflegefondsgesetz aufgenommen, etwa was die Transparenz erbrachter Leistungen sowie Qualitätsvorgaben betrifft. So muss in stationären Pflegeeinrichtungen genug diplomiertes Pflege-und Gesundheitspersonal zur Verfügung stehen und auch während der Nachtstunden zumindest eine qualifizierte Fachkraft anwesend bzw. rasch verfügbar sein.

Überdies werden die Länder verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vorschreibung von Kostenbeiträgen im Bereich mobiler Betreuungs- und Pflegedienste soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ab Pflegegeldstufe 4 soll pflegebedürftigen Personen die Aufnahme in eine stationäre Einrichtung ohne weitere Prüfung offenstehen. Pflege liege grundsätzlich im Aufgabenbereich der Länder, so Königsberger-Ludwig, durch Nachtanwesenheit und Berichtspflichten würden aber Schritte in Richtung Vereinheitlichung gesetzt.

Darüber hinaus wird im Gesetz ein Ausgabenpfad für Pflegesachleistungen nach Vorbild der Gesundheitsreform verankert. Damit soll die Kostendynamik im Pflegebereich mit jährlich 4,6% begrenzt bleiben. Diese Kostendeckelung kann nach Meinung von Judith Schwentner (G) ohne Leistungskürzungen nicht eingehalten werden.

Bund-Länder-Vereinbarung zur 24-Stunden-Betreuung wird verlängert

Was die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung betrifft, haben sich der Bund und die Länder darauf geeinigt, auf eine Kündigung der bestehenden Vereinbarung bis zum Ende der neuen Finanzausgleichsperiode zu verzichten. Damit wird deren Laufzeit de facto bis Ende 2021 verlängert. Der Sozialausschuss hält das für sinnvoll, die neue Vertragsklausel (1351 d.B.) wurde mit breiter Mehrheit, ohne die Zustimmung der NEOS, genehmigt.

Ziel der Vereinbarung ist es, die staatliche Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung für pflegebedürftige Menschen langfristig sicherzustellen. Gemäß den Erläuterungen haben im Jahr 2015 durchschnittlich 21.900 Personen eine Förderung erhalten. Für die nächsten Jahre wird eine jährliche Steigerung der LeistungsbezieherInnen von rund 9% erwartet.

Mit der Beibehaltung der 24-Stunden-Betreuung wird laut Gertrude Aubauer (V) ein gutes Signal an ältere Menschen gesendet. Judith Schwentner (G) pochte auf eine weitere qualitative Verbesserung. Die Pflege sollte in Form eines reglementierten Gewerbes ausgeübt werden.

Gemeinsam mit der Novelle zum Pflegefondsgesetz und der Bund-Länder-Vereinbarung zur 24-Stunden-Betreuung standen mehrere Oppositionsanträge zur Diskussion, die jedoch keine Mehrheit fanden. So forderten sowohl die Grünen (1836/A(E)) als auch das Team Stronach (1236/A(E)) einen bundesweit einheitlichen Personalschlüssel für Alten- und Pflegeheime.

Der FPÖ geht es – neben einer Pensionserhöhung von 1,3% – um eine jährliche automatische Anpassung des Pflegegelds an die Inflation und eine regelmäßige Valorisierung der Steuerfreibeträge für behinderte Menschen (1092/A(E), 1866/A(E)). Dies sei insbesondere wichtig, weil das Einkommen pensionsbegründend sei, argumentierte Werner Neubauer (F), beim Pflegegeld habe es in den letzten Jahren einen Realverlust von über 30% gegeben.

Ein im Zuge der Beratungen eingebrachter und bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag betrifft die Kontaktdatenbank des Bundesamts für Soziales und Behindertenwesen, auf die künftig auch bestimmte Bedienstete des Sozialministeriums Zugriff haben. Durch die Übermittlung von Sterbedaten aus dem Zentralen Personenstandsregister soll die Datenbank aktuell gehalten werden.

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Ein Kommentar

  • Die Länder waren nicht zu einer Bund-Länder-Übereinkunft über die Mittelverwendung bereit …. Der Bund trägt 2/3 der Kosten des Pflegefonds ….
    Irgendwas verstehe ich da nicht so richtig…..