PflegegeldbezieherInnen werden anscheinend zur Sache

Höchst befremdet zeigte sich ÖAR/ÖZIV-Präsident Dr. Klaus Voget über die heutige Aussage von Sozialminister Rudolf Hundstorfer, wonach Änderungsbegutachtungen auf Erhöhung des Pflegegeldes künftig ab der Stufe 4 von geschultem Pflegepersonal durchgeführt werden sollten, die jedoch in keinem Betreuungsverhältnis zu den von ihnen begutachtenden Pflegebedürftigen stehen sollen.
Für diese neue Tätigkeit der Pflegefachkräfte ist ein Einschulungszeitraum von einem halben Jahr vorgesehen. Voget: Menschen, die Pflegestufe 4 beziehen, haben mit Sicherheit einen erhöhten Pflege- und Betreuungsaufwand. Darüber hinaus sind sie aber immer noch individuelle Persönlichkeiten und nicht nach Schema F klassifizierbar nach dem Muster eines allgemeinen Betreuungsaufwand für ihre Krankheit und Behinderung. Es gibt keinen logischen Grund, warum nur ausschließlich Pflegepersonal die Begutachtung bei Änderung vornehmen darf, das nicht im Betreuungsverhältnis steht! Das Gegenteil wäre richtig: Nur eine Pflegeperson, die den oder die AntragstellerIn kennt, könnte garantieren, dass eine adäquate, richtige Einstufung erfolgt!
Fast schon müßig zu erwähnen, dass keine Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen bei der Erstellung des Pflegegeldreformgesetztes erfolgte obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention dies eindeutig vorsieht.