Pflegegeld: Automatische Umstufung

Seit dem 1. Jänner 1999 besteht ein Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 4, wenn der Pflegebedarf mehr als 160 (bisher 180) Stunden monatlich beträgt.

Jenen PflegegeldbezieherInnen, die bisher Stufe 3 bezogen und deren Pflegebedarf mehr als 160 Stunden beträgt, ist automatisch „mit Wirkung vom 1. Jänner 1999 ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 4 zu gewähren“ – schreibt der neue § 48 des Bundespflegegeldgesetzes vor.

Diese Umstufung hat „ohne neuerliche ärztliche Untersuchung“ zu erfolgen. Wenn Sie Stufe 3 beziehen, sollten Sie im Zweifelsfall bei Ihrer zuständigen Pflegegeldstelle nachfragen, wieviele Stunden Sie bei der Einstufung erreicht haben.

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