Seit dem 1. Jänner 1999 besteht ein Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 4, wenn der Pflegebedarf mehr als 160 (bisher 180) Stunden monatlich beträgt.
Jenen PflegegeldbezieherInnen, die bisher Stufe 3 bezogen und deren Pflegebedarf mehr als 160 Stunden beträgt, ist automatisch „mit Wirkung vom 1. Jänner 1999 ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 4 zu gewähren“ – schreibt der neue § 48 des Bundespflegegeldgesetzes vor.
Diese Umstufung hat „ohne neuerliche ärztliche Untersuchung“ zu erfolgen. Wenn Sie Stufe 3 beziehen, sollten Sie im Zweifelsfall bei Ihrer zuständigen Pflegegeldstelle nachfragen, wieviele Stunden Sie bei der Einstufung erreicht haben.