Pflegegeld: Begutachtungsentwurf vorgelegt

"Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Baustein für ein sozial gerechtes österreichisches Pflegesystem und stellen eine wesentliche Verbesserung der Situation der pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen dar", meint Buchinger.

Fragen rund ums Bundespflegegeldgesetz
Scharl, Magdalena

Sozialminister Dr. Erwin Buchinger (SPÖ) hat am 30. Mai 2008 den „Entwurf zur Änderung des Bundespflegegeldgesetzes und Entwurf zur Änderung der Verordnung über die Beurteilung des Pflegebedarfes nach dem Bundespflegegeldgesetz“ vorgelegt und ruft zur Begutachtung auf.

Das Sozialministerium nennt in einer Aussendung folgende Neuerungen: „Per 1.1.2009 soll das Pflegegeld für alle Pflegegeldbezieher, linear über alle Pflegestufen, um 5 Prozent erhöht werden. Zudem beinhaltet der Gesetzesentwurf eine verbesserte Pflegegeldeinstufung für schwer geistig oder psychisch behinderte Menschen, insbesondere mit demneziellen Erkrankungen.“

„Die Erhöhung des Pflegegeldes ist keine Sache der Begutachtung sondern kann jederzeit von Minister Buchinger durchführt werden“, meint die Behindertensprecherin der Grünen, Theresia Haidlmayr in einer ersten Reaktion und ergänzt: „Den Menschen mit Behinderungen wäre es lieber, wenn der Minister endlich von seiner Ankündigungspolitik in die Umsetzungspolitik wechseln würde. Wir erwarten uns, dass diese Pflegegeldvalorisierung von der es einmal ja und einmal nein heißt, jetzt verbindlich mit 1.1.2009 kommt. Falls der Minister das aber nicht will, dann muss er es sagen und nicht die Menschen weiterhin an der Nase herumführen.“

“Größte Verbesserung“

„Die Neuerungen sind seit der Einführung des Bundespflegegeldes im Jahr 1993 die größte Verbesserung und ein dringend notwendiger Schritt auf dem Weg zu einer langfristigen Verbesserung der österreichischen Pflege- und Versorgelandschaft in Österreich“, hält der Sozialminister fest und kündigte für 15. September 2008 eine Veranstaltung anlässlich „15 Jahre Pflegegeld in Österreich“ an.

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