Zuerst war für die Valorisierung des Pflegegeldes im Doppelbudget für 2001 und 2002 kein Geld vorgesehen gewesen.
Nunmehr erscheint ein vorsichtiger Optimismus angebracht zu sein: In einem Schreiben teilte uns Sozialminister Mag. Herbert Haupt (FPÖ) am 19. Jänner 2001 mit, daß er sich „für das Jahr 2002 für eine Anpassung der Leistung einsetzen“ wird.
Weiters heißt es in seiner Antwort auf unser Schreiben vom 19. Dezember, in dem wir abermals Verbesserungen bei der Pflegevorsorge gefordert hatten:
„In diesem Jahr sollen dafür 500 bis 600 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt werden. Diese Summe könnte vor allem schwer Pflegebedürftigen ab der Stufe 4 zugute kommen. Aus derzeitiger Sicht erscheint es jedoch budgetär nicht wahrscheinlich, die Verluste durch die Nichtvalorisierung der letzten Jahre zur Gänze auszugleichen.“
Dies ist zwar noch kein voller Erfolg, aber immerhin zeichnet sich – zumindest was die Bemühungen des Sozialministers anlangt – ein Teilerfolg ab, der bestimmt nicht zuletzt auch auf unsere seit dem Sommer laufende Kampagne für Verbesserungen bei der Pflegevorsorge zurückzuführen ist.
Bedauerlicherweise erhielten wir vom Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP) und der Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer (FPÖ) in diesem Punkt keine konkrete Zusage, sich dafür einsetzen zu wollen.
Leider waren wir bei unserer zweiten Forderung nach einer Rücknahme der 1996 beschlossenen Kürzung des Taschengeldes bei einem Heimaufenthalt bis jetzt noch nicht erfolgreich:
Obwohl sich der seinerzeitige Sozialsprecher der FPÖ, Mag. Herbert Haupt, sowie ganz besonders Klubobmann Ing. Peter Westenthaler (FPÖ) und Dr. Jörg Haider (FPÖ) bis zum heutigen Tag immer wieder vehement für eine Anullierung dieser besonders unsozialen Bestimmung ausgesprochen haben, will der nunmehrige Sozialminister Haupt davon nichts mehr wissen.
In seinem Antwortschreiben an uns vertritt er die Meinung, daß ohnehin noch 20% der Pension sowie die Sonderzahlungen übrigbleiben und „bei einer Unterbringung in einer stationären Einrichtung davon ausgegangen werden kann, daß pflegebedingte Aufwendungen nur mehr in einem beschränkten Ausmaß anfallen.“
Der Minister vergißt dabei ganz auf die vielen, oft jüngeren behinderten Menschen, die in Pflegeheimen leben müssen und die keine Pension und keine Dauerleistung nach dem Sozialhilfegesetz beziehen. Und wer meint, daß in stationären Einrichtungen nur mehr wenige pflegebedingte Aufwendungen anfallen, der unterliegt einem gewaltigen Irrglauben:
Wer nur einmal einen Tag in einer derartigen Institution verbracht und erlebt hat, wie wenig Zeit das Personal für die einzelnen Heiminsassen aufwenden kann und was alles deswegen auf der Strecke bleibt, der wird nicht mehr länger diesen weltfremden Standpunkt vertreten (siehe dazu auch den BIZEPS-Arbeitskreis „Behinderte Menschen im Krankenhaus“).
Auch in diesem Punkt erhielten wir vom Bundeskanzler keinerlei Zusage, und die Vizekanzlerin, die noch am 19. Oktober 2000 im Parlament diese Maßnahme scharf kritisiert hatte, ist nunmehr ganz auf Tauchstation gegangen. Sie nimmt zu dieser Forderung nicht mehr Stellung und hat sich damit ein riesengroßes Glaubwürdigkeitsproblem eingehandelt.
Trotz aller Schwierigkeiten werden wird in dieser Angelegenheit aber nicht locker lassen und weiterhin alles in unserer Macht stehende tun, damit diese ausgesprochen behindertenfeindliche Maßnahme endlich rückgängig gemacht wird.