Im Ausland lebende NS-Opfer erhalten ab 1. März 2002 Pflegegeld auch bis zur Stufe 7 (bisher nur Stufe 2).
Die Zahlungen wurden bereits Anfang 2001 im Restitutionspaket vereinbart und sollen nun – angesichts des Alters der BezieherInnen – rasch geleistet werden.