Pflegegeld: Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz nun beim Bund

Nun ist das Pflegegeldreformgesetz 2012 in Kraft. Der Bund ist nun für alle Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher zuständig.

Fragen rund ums Bundespflegegeldgesetz
Scharl, Magdalena

Am 1. Jänner 2012 ist nun „die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz der landesgesetzlichen Bestimmungen über Angelegenheiten des Pflegegeldwesens“ von den Bundesländern auf den Bund übertragen worden.

Auf der Homepage von HELP.gv.at werden die neuen Zuständigkeiten genau aufgelistet.

Verwaltungsvereinfachung: Pflegegeldreformgesetz 2012

Im Sommer 2011 beschloss der Nationalrat, die Strukturen beim Pflegegeld deutlich zu vereinfachen.

Dadurch sollen in Zukunft nicht mehr knapp 300 sondern nur mehr acht Stellen österreichweit für die Verwaltung zuständig sein. Die Landespflegegeldgesetze werden aufgehoben. Die mehr als 70.000 Bezieherinnen und Bezieher von Landespflegegeld erhalten in Zukunft Pflegegeld gemäß dem Bundespflegegeldgesetz von der Pensionsversicherungsanstalt.

Einheitlichere Bewilligungspraxis?

Ein Aspekt könnte auch sein, dass österreichweit gleiche Kriterien bei der Anwendung des Gesetzes kommen könnten. Bisher war die Bewilligungspraxis von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich. In Wien wurde beispielsweise pflegebedürftigen Person mit Abstand das wenigste Pflegegeld – durch zu niedrige Einstufungen – bewilligt.

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