Nun ist das Pflegegeldreformgesetz 2012 in Kraft. Der Bund ist nun für alle Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher zuständig.

Am 1. Jänner 2012 ist nun „die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz der landesgesetzlichen Bestimmungen über Angelegenheiten des Pflegegeldwesens“ von den Bundesländern auf den Bund übertragen worden.
Auf der Homepage von HELP.gv.at werden die neuen Zuständigkeiten genau aufgelistet.
Verwaltungsvereinfachung: Pflegegeldreformgesetz 2012
Im Sommer 2011 beschloss der Nationalrat, die Strukturen beim Pflegegeld deutlich zu vereinfachen.
Dadurch sollen in Zukunft nicht mehr knapp 300 sondern nur mehr acht Stellen österreichweit für die Verwaltung zuständig sein. Die Landespflegegeldgesetze werden aufgehoben. Die mehr als 70.000 Bezieherinnen und Bezieher von Landespflegegeld erhalten in Zukunft Pflegegeld gemäß dem Bundespflegegeldgesetz von der Pensionsversicherungsanstalt.
Einheitlichere Bewilligungspraxis?
Ein Aspekt könnte auch sein, dass österreichweit gleiche Kriterien bei der Anwendung des Gesetzes kommen könnten. Bisher war die Bewilligungspraxis von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich. In Wien wurde beispielsweise pflegebedürftigen Person mit Abstand das wenigste Pflegegeld – durch zu niedrige Einstufungen – bewilligt.
Karl S T A N G L,
17.01.2012, 18:17
Liebe VERENA, danke für diese überaus klaren Worte ! Aber bitte bedenke das Elend derer, die sich überhaupt nicht selbst artikulieren können aus den verschiedendsten Gründen – wer hilft denen, daß sie nicht total untergehen und verschwinden von der Bühne der öffentlich Wahrnehmbaren ?? Wer hilft hochgradigen AUTISTEN zu einer konstanten und konsistenten Willens -Äußerung, wer hilft ihnen bei der konkreten Auswertung von Rückmeldungen, wer bekämpft untätige oder unterdrückerische Sachwalter und Richter ?
Ja es gibt mehr als genug zu tun im gesamten riesigen Arbeitsfeld “ E N T – H I N D E R U N G “ und es sollten sich die jeweiligen GEMEINDEN viel stärker einbringen bei der unmittelbaren Durchsetzung dieser Ent – Hinderung. Also: in jeder Gemeinde möglichst gleich mehrere Arbeitsgruppen bilden und massiv drängen auf die Beseitigung aller Barrieren, die beeinträchtigten Personen das Mit -Leben erschweren oder gar unmöglich machen. Und bitte keine weiteren Inhaftierungs-Anstalten für solche Personen planen, bauen und mit viel Weihwasser & Weihrauch einweihen !
Verena Weidner,
17.01.2012, 15:47
Es wäre vielleicht für alle Behinderten eine interessante Mitteilung und eben äußerst wissenswert. Bitte tut dieses Schreiben nicht mit „interessiert mich nicht“ ab, sondern liest es mit aller Aufmerksamkeit! An und für sich sollten sich in Österreich sämtliche Behinderte wesentlich mehr untereinander verständigen und Gedanken austauschen. Es gibt einfach bei uns zu viele Leute, die sich mit ihrer eigenen Krankheit nicht auseinandersetzen – sei es jetzt Krebs, MS, Leukämie, usw. Wacht endlich auf und lasst nicht andere Leute über eure Köpfe hinweg etwas entscheiden, von dem nur wir selbst eine Ahnung haben. Die Leute, die die Gesetze machen, haben oft absolut keine Ahnung, was wir wirklich brauchen. Das müssen wir ihnen zeigen und sagen!
Es sollten sich Gruppen Behinderter bilden, die nicht unbedingt die gleiche Krankheit haben. Auch durch den Austausch der unterschiedlichen Gebrechen kann man sich gegenseitig helfen.
Ich sende euch auch gleich meine Homepage: verena-weidner.wg.am, damit ihr ungefähr seht, wie man seine Gedanken an die Öffentlichkeit bringt.
Es kann sich nur etwas ändern, wenn wir die diversen Fehler und Fehlmeinungen aufdecken, da die allgemeine Meinung herrscht, dass wir mit dem zufrieden sein müssen, was wir bekommen und wenn es noch so ein großer Blödsinn ist.
Auch bei diversen Bauvorhaben, wo Behindertenwohnungen entstehen sollen, sollten bei den Besprechungen eben auch die Leute, die es betrifft (=Behinderte), teilnehmen. Wenn wir nicht bald etwas unternehmen, wird die gesamte Behindertenpolitik den Bach runtergehen und wir werden immer weniger Anspruch auf Heilbehelfe und diverse Medikamente haben.
NUR WIR KÖNNEN DIESE MISSSTÄNDE ÄNDERN, ALSO FANGEN WIR ENDLICH EINMAL AN DAMIT!!
Gerhard Lichtenauer,
01.01.2012, 10:27
Obwohl das Pflegegeld vor 18 Jahren als Beitrag zur SICHERUNG des PflegeBEDARFS eingeführt wurde (§1 BPGG), haben die letzten 16 Jahre stabilitätspacklicher Sozialerosion in 14 Nullrunden die „Pflegesicherung“ zu einem Zuschuss von gerade mal 7 bis 24 Prozent des Aufwandes verkommen lassen (lt. Rechnungshof 2007).
Das Vollstreckungskommando über die Schließung der Pflegelücke (das Pflegegeld war ja nur eine der Säulen der Pflegesicherung) obliegt weiterhin den ver- und überkommenen Regimes der Landesfürstenthümer. Diese lassen die menschenrechtlichen Ansprüche auf menschenwürdige, bedürfnisgerechte und bedarfsdeckende Pflegeversorgung seit 18 Jahren willkürlich unter den Tisch fallen, bzw. durch Zwangsinternierung in segregativen Aussonderungsanstalten vortäuschen.
Dieser Coup war und ist sehr einträglich für die Landesschatzkammern, weil es im Unrechtsstaate Österreich nach wie vor keine Vorkehrungen gegen das organisierte Systemgebrechen gibt und weil die im grund-recht-losen und würde-losen Verfassungsprovisorium von 1920 den seit Jahrzehnten zwar „verankerten“ Menschenrechten geflissentlich ihre Durchsetzbarkeit vereitelt wurde.