Pflegegeld in Südtirol

Am 25. Juli 2008 wurde, erstmals in der italienischen Autonomieregion Südtirol, im Rahmen des "Landesgesetzes zur Pflegesicherung", Pflegegeld in vier Stufen ausbezahlt.

Flagge Südtirol
BIZEPS

Der Sozial- und Gesundheitslandesrat Richard Theiner zog am 15. Juli 2008 in Bozen Zwischenbilanz über die Einführung der Pflegesicherung, die seit 7. Juli 2007 in Kraft ist. Die Pflegesicherung ist eine der wichtigen Neuerungen im Sozialbereich, die die Landesregierung in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht hat.

„Für 2009 haben wir 185 Millionen Euro für die Finanzierung der Pflegesicherung veranschlagt“, gibt Theiner bekannt und kündigt an, dass „bis Jahresende alle 11.700 Pflegebedürftigen eingestuft worden sein sollen“.

„Natürlich läuft nicht alles reibungslos ab“, betonte Landesrat Theiner, „täglich tauchen neue Situationen auf, für die Lösungen gefunden werden müssen; auch sind nicht alle mit dem Einstufungsergebnis einverstanden.“

Details

Das Landesgesetz sieht jemanden als pflegebedürftig an, wenn wer mindestens zwei Stunden täglich auf fremde Hilfe angewiesen ist. Das Gesetz unterscheidet vier Stufen. Die Höhe der Stufen betragen 510, 900, 1350 und 1800 Euro pro Monat.

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