Pflegegeld ist keinesfalls brauchbares Beispiel für Schuldenpolitik der früheren Regierung!

Einführung des Pflegegeldes 1993 "ökonomisch falsch"

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SP-Vorsitzender Alfred Gusenbauer kritisierte in einem vor kurzem erschienenen Interview in der Tageszeitung „Die Presse“ die Einführung des Pflegegeldes 1993 als „ökonomisch falsch“ und argumentierte weiters, dass man zu Zeiten einer ökonomischen Krise „die Sozialausgaben nicht ausweiten sollte, sondern antizyklisch investieren“ müsse.

Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR, kann dem Argument Gusenbauers nichts abgewinnen: „Das ist undurchdachte und billigste Polemik, wie man sie bisher eher nur von der politischen Gegenseite kennt. Daher sei hier zum unzähligsten Male wiederholt, dass das Pflegegeld in seiner Konzeption ja ohnehin nur ein Nachteilsausgleich für behinderungsbedingte Mehraufwände ist und nicht eine Geldleistung, die der Armutsbekämpfung dient. Menschen mit Behinderungen werden durch die gegenwärtige Bundesregierung zunehmend in die Armutsfalle getrieben; es ist daher wenig förderlich, wenn die Opposition ausgerechnet das Pflegegeld als Argument für eine verfehlte Budgetpolitik der früheren – eigenen! -Regierung heranzieht.“

Im Gegenteil: Seit 1996 ist das Pflegegeld nicht mehr valorisiert worden. Im Gegenzug sind jedoch die Tarife für soziale Diensten ständig angestiegen, was hier schon seit langer Zeit zu einer eklatante Unterversorgung führt. Das Pflegegeld stellt nur einen Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten für Hilfe, Pflege und Assistenz dar und deckt daher nur einen geringen Anteil der tatsächlichen Kosten ab. Wie wichtig das Pflegegeld für das Sozialsystem ist, lässt sich an folgendem Beispiel leicht ersehen: Wie wäre es, wenn alle Menschen, die Pflegegeld beziehen, ihre Hilfen in staatlichen oder privaten Einrichtungen in Anspruch nehmen würden? Solch eine Situation würde das Sozialsystem kippen, weil es an einer flächendeckenden Versorgung fehlt.

Voget abschließend: „Zur Erinnerung für Gusenbauer: Der Gesetzgeber formuliert im § 1 „Zweck des Pflegegeldes“ des Bundespflegegeldgesetzes, dass das Pflegegeld „die Möglichkeit verbessern soll, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen“. Oder noch deutlicher: „Auch Menschen mit Behinderung sind potentielle Wähler!“

Die heute in einer APA-OTS Presseaussendung geäußerte Kritik des freiheitlichen Generalsekretärs Mag. Karl Schweitzer an der Äußerung Gusenbauers zum Pflegegeld will Voget nicht kommentieren, denn: „Es soll kein weiterer Anlass mehr gegeben werden, noch mehr Politik auf dem Rücken behinderter Menschen zu machen!“

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