Auf das Pflegegeld warten Betroffene bei der Pensionsversicherungsanstalt im Durchschnitt fünf Monate.
Die Nationalratsabgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) wollte in einer Anfrage an Sozialminister Mag. Herbert Haupt (FPÖ) wissen „Wie lange dauert zur Zeit die Bearbeitung eines Antrages auf Gewährung des Pflegegeldes durchschnittlich?“.
Ihr fiel im Rahmen ihrer Sprechtage auf, das Entscheidungen zum Pflegegeld in letzter Zeit immer länger dauern. „Die Bearbeitungszeit liegt in einigen mir bekannt gewordenen Fällen bei mehreren Monaten. Auf Anfrage bei der Pensionsversicherungsanstalt teilte man mir mit, dass eine Wartezeit von 10 Monaten nicht außergewöhnlich sei“, begründet Königsberger-Ludwig ihre Anfrage.
Sozialminister Haupt hat nun in einer schriftlichen Anfragebeantwortung detaillierte Zahlen vorgelegt. Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten bei Neuanträgen bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stiegen von 94 Tagen (2002) auf 153 Tage (2003). Ebenfalls stark gestiegen sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten bei Erhöhungsanträgen. Dauerten diese im Jahr 2002 noch durchschnittlich 90 Tage, waren es im Jahr 2003 schon 146 Tage.
„Die Pensionsversicherungsanstalt teilte dazu mit, dass mit der Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg neue Landesstellen zu errichten waren. Da den neuen Landesstellen nicht sofort das benötigte Personal zur Verfügung gestellt werden konnte und noch immer nicht in sämtlichen Landesstellen in der erforderlichen Anzahl zur Verfügung steht, war es trotz intensiver Bemühungen nicht zu vermeiden, dass die Verfahrensdauer dadurch negativ beeinflusst wurde.“, erläutert Haupt in der Anfragebeantwortung.
„Die oft enormen Kosten für die Pflege monatelang aus eigener Tasche vorfinanzieren zu müssen, belastet – vor allem in Familien mit geringem Haushaltseinkommen – die zu Pflegenden und deren Angehörige oft bis an den Rand ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und ist daher unzumutbar“, findet Königsberger-Ludwig und will von Haupt wissen, ob er sich dafür einsetzen wird, die Bearbeitungsdauer künftig zu verkürzen.
„Die Prüfung und Analyse der Gründe für die lange Verfahrensdauer bildete auch einen Schwerpunkt bei der von der zuständigen Fachsektion meines Ressorts im Frühjahr 2004 durchgeführten Überprüfung der Vollziehung des Bundespflegegeldgesetzes bei der Pensionsversicherungsanstalt.“, erläutert Haupt, der versichert: „Als ein Ergebnis dieser Revision wurde dringend empfohlen, neben den bereits getroffenen Maßnahmen weitere Vorkehrungen zu treffen, die zu einer deutlichen Reduktion der Verfahrensdauer beitragen.“
Faktum bleibt, dass eine Organisationsmaßnahme zu drastischen Verschlechterungen für behinderte Menschen geführt hat und nicht absehbar ist, bis wann diese Verschlechterung wieder beseitigt sein wird.