Pflegegeld: Neue Verordnung

Am 1. Feber 1999 ist die neue Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz mit einmonatiger Verspätung in Kraft getreten.

Neu an dieser Verordnung ist u. a., daß für das ärztliche Sachverständigengutachten die verstärkte Mitwirkung von Fachleuten aus anderen Berufen nahegelegt – aber leider nicht obligatorisch eingeführt – wird, sowie die erstmalige Anerkennung der bei geistig und psychisch behinderten Menschen notwendigen Zeit für ihre Anleitung und Beaufsichtigung, allerdings nur in dem für sie zu geringen Ausmaß von 10 Stunden im Monat.

Seit 1996 ist das Pflegegeld nicht mehr valorisiert worden. Auf unsere langjährige Forderung nach einem bedarfsgerechten Pflegegeld wurde nicht einmal reagiert.

Statt dessen werden im zuständigen Sozialministerium Ideen geboren, die das Wort „sozial“ schon längst nicht mehr verdienen:

Was für jeden nichtbehinderten Menschen eine Selbstverständlichkeit ist, nämlich nach dem Aufstehen am Morgen zu Duschen, über dieses Menschenrecht mußten wir mit dem Ministerium wochenlang herumstreiten.

Gemeinsam mit anderen Behindertenorganisationen haben wir es letztendlich geschafft, daß auch wir weiterhin täglich duschen dürfen, ohne eine ärztliche Verordnung einholen zu müssen.

Ist das jetzt ein Sieg der Behindertenbewegung? Sollen wir uns jetzt darüber freuen? Oder ist es nicht geradezu grotesk, daß im letzten Jahr aus dem Sozialministerium gleich zweimal Gesetzesvorhaben gekommen sind, die uns in unseren Lebensrechten massiv beschneiden wollten und die wir erst nach heftigen Protesten abwenden konnten?

Es stellt sich immer mehr die Frage, was sich die BeamtInnen dieses Ministeriums dabei denken, wenn sie gravierende Schlechterstellungen für uns planen? Kommt es vielleicht daher, daß in ihren Reihen de facto keine Betroffenen zu finden sind?

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