Pflegegeld: Rechtsanspruch ab 1. Juli 1995

Am 4. Oktober 1994 entschloß sich Sozialminister Hesoun nun doch eine Änderung des Bundespflegegeldgesetzes im Ministerrat einzubringen.

Demnach soll der neugewählte Nationalrat beschließen, daß ein Rechtsanspruch auf Stufe 3 bis 7, statt erst ab 1. Jänner 1997, nun doch schon früher (ab 1. Juli 1995) gewährt wird.

Dieses Vorziehen der Klagemöglichkeit für die Stufe 3 bis 7 kann als Erfolg der österreichischen Behindertenbewegung in Zusammenarbeit mit der Opposition gewertet werden. Dieses Beispiel zeigt, daß der beharrliche Kampf um unsere Rechte zum Erfolg führt.
Es zeigt auch, was von der inhaltlichen Qualität der Aussagen der beiden Bundesminister Hesoun und Michalek zu halten ist. Dieser Erfolg sollte von uns genützt werden, um die dringend notwendige Novellierung des Bundespflegegeldgesetzes sowie der Einstufungsverordnung voranzutreiben.

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