Steuerreform darf nicht auf Rücken Pflegebedürftiger ausgetragen werden
„Eine Steuerreform für alle ÖsterreicherInnen und Österreicher mit der Valorisierung des Pflegegeldes für Menschen mit Behinderung in Verbindung zu bringen, heißt Äpfel und Birnen zu vergleichen“, erklärt Michael Chalupka, Direktor der Diakonie, in einer Aussendung.
Die ablehnende Begründung von Finanzminister Karl-Heinz Grasser suggeriere, dass es sich bei der von Sozialminister Haupt beabsichtigten Pflegegeld-Valorisierung um ein Geschenk gehandelt hätte. Tatsache sei, dass das an Menschen mit Behinderung, kranke Menschen und pflegende Angehörige ausbezahlte Pflegegeld seit seiner Einführung im Jahr 1996 nicht einmal an die Inflationsrate angepasst und damit de facto um 9,9 Prozent weniger geworden sei, rechnet Chalupka vor.
„Die Steuerreform darf nicht auf den Rücken derjeniger ausgetragen werden, die aufgrund von Behinderung und Krankheit es in unserer Gesellschaft ohnehin schon schwer haben“, warnt der Diakonie-Direktor. Die Tendenz, gestaltende Sozialpolitik durch Budgetpolitik zu ersetzen, müsse ein Ende haben, betont Chalupka.
Mit der Verquickung von Steuerreform und unzureichender Valorisierung des Pflegegelds lasse der Finanzminister jegliche Sensibilität gegenüber den Menschen, die Unterstützung benötigen, vermissen.