Taschenrechner, daneben Euros

Pflegegeld: Was Sie monatlich mehr bekommen müssten

Das Pflegegeld wird Jahr für Jahr weniger wert. Der Grund ist die Inflation und die verweigerte Erhöhung des Pflegegeldes. BIZEPS rechnete nach, um wie viel Geld es geht.

Grundsätzlich ist das Pflegegeld nur als Zuschuss konzipiert und Betroffenen bekommen rund 3 Euro Pflegegeld pro anerkannter Pflegestunde. Das ist sehr wenig und dieser Betrag verliert Jahr für Jahr an Wert.

Seit vielen Jahren beklagen Behindertenorganisationen, dass die Regierung das Pflegegeld in den letzten Jahren nie ausreichend erhöht hat. In den letzten zehn Jahren wurde nur ein einziges Mal – nämlich 2005 – das Pflegegeld erhöht. Doch nicht einmal in diesem Jahr reichte die Erhöhung, um die Inflation des Jahres abzugleichen.

Um wie viel geht es?

Häufig wird in solchen Rechenbeispielen gezeigt, wie viel sich der Staat in Summe an Pflegegeld einbehält. Doch wir wollen es anders machen und zeigen wie viel Geld dem einzelnen Betroffenen pro Monat vorenthalten wird.

  • Stufe 1: 20,82 Euro pro Monat
  • Stufe 2: 38,46 Euro pro Monat
  • Stufe 3: 59,36 Euro pro Monat
  • Stufe 4: 89,04 Euro pro Monat
  • Stufe 5: 120,86 Euro pro Monat
  • Stufe 6: 134,84 Euro pro Monat
  • Stufe 7: 219,96 Euro pro Monat

Die Zahlen sind erschreckend hoch. Ein Bezieher der Pflegegeldstufe 3 bekommt – inflationsbereinigt – so Monat für Monat 59,36 Euro weniger als im Jahr 1996. Im Jahr sind das 712,32 Euro (oder rund 10.000 Schilling)!

Eine Bezieherin der Stufe 5 erhält laut dieser Kalkulation Monat für Monat 120,86 Euro weniger, als ihr eigentlich ausbezahlt werden sollte. Auf das Jahr hochgerechnet sind das 1450,32 Euro (oder rund 20.000 Schilling)!

Unserer Berechnung wurden die veröffentlichten Inflationsraten der Statistik Austria sowie die einmalige Erhöhung des Pflegegeldes im Jahr 2005 zu Grunde gelegt.

Dringender Handlungsbedarf

Die Erkenntnisse aus der aktuellen Diskussion rund um den „Pflegenotstand“ müssen zum Anlass genommen werden, eine deutliche Erhöhung des Pflegegeldes durchzuführen. Weiters ist es unbedingt erforderlich, dass das Pflegegeld in Zukunft jährlich um die Inflationsrate erhöht wird, damit solch hohe Wertverluste verhindert werden.

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26 Kommentare

  • Gut geschrieben. Echt toll. Danke.

  • Hallo, ich bin gelernte KPH und würde gerne meinen Vater zu Hause pflegen- er ist 70 und geistig auf dem Stand von einem 7jährigen.(Unfallbedingt)
    Jetzt leidet er an Diabetes und Bluthochdruck, beginnende Demenz. Pflegegeld wurde vor 4 Jahren abgelehnt- wird neu beantragt. was und wieviel kann ich bekommen wenn ich meine Arbeit aufgebe unnd mich voll und ganz der Pflege wiedme? Dankeschön

  • Herr Lichtenauer, wie immer schreiben Sie mir von der Seele.

  • Hallo Herr Linder!
    Es gibt bei den Pflegegeldberechnungen einige „Richtwerte“ die sowohl über-als auch unterschritten werden können.Diese sind:für tägliche Körperpflege 25 Stunden/Monat, für Zubereitung von Mahlzeiten 30 Stunden/Monat, Einnehmen von Mahlzeiten 30 Stunden/Monat, Verichtung der Notdurft 30 Stunden/Monat, An-und Auskleiden wird mit 20 Stunden im Monat „berechnet“, Reinigung bei Inkontinenz 20 Stunden/Monat, Entleerung und Reinigung des Leibstuhls 10 Stunden /Monat, Einnehmen von Medikamenten 3 St./Monat, Anus-praeter-Pflege 7,5 St./Monat,Kanülen Pflege 5 St./Monat, Katheter Pflege 5 Stunden/Monat,regelmäßige Einläufe 5 Stunden/Monat,Mobilitätshilfe im engeren Sinn(Haus) 15 Stunden/Monat,
    da gibt es dann noch die „fixen“ Zeitwerte:
    Herbeischaffung von Nahrungsmittel, Medikamenten und Bedarfsgütern des täglichen Lebens 10 Stunden/Monat,
    Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände 10 Stunden/Monat
    Pflege der Leib-und Bettwäsche 10 Stunden/Monat,
    Beheizung des Wohnraumes einschließlich der Herbeischaffung von Heizmaterial 10 Stunden/Monat,
    Mobilitätshilfe im weiteren Sinn 10 Stunden /Monat

    Wichtig: Die Anleitung sowie die Beaufsichtigung von Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung bei der Durchführung der Verrichtungen ist der Betreuung und Hilfe gleichzusetzen!!!

  • Hallo an Alle Für einen Bekannten möchte ich die Höhe der Pflegestufe ausrechnen, da im Gutachten leider die Höhe der Pflegestufe nicht steht, sondern nur wo der Bekannte überall Hilfe benötigt. Ich finde leider keinen einzigen Link wo genau aufgeschlüsselt ist, wieviel Punkte man für welche Leistung berechnen muss. Vielleicht kann mir jemand helfen. Bin um jede Hilfe dankbar, da der Bekannte (Rollstuhlfahrer, schwer körper.- und geistig behindert; 3 Schlaganfälle) und ich zum LG Ried fahren müssen. Wir haben die Höhe der Pflegestufe eingeklagt. (jetzt Pflegestufe 2)

  • @Sylvia Köpke: Bedenken Sie, dass Sie alle Eingaben beim Sozialamt umbedingt schriftlich – sprich via Fax oder eingeschriebenem Brief machen! Dass es im Sozialhilferecht die eigenartige Situation gibt, dass ein mündliches „Sie bekommen von uns nichts“ bereits als Bescheid zu bewerten ist und bereits darauf eine Berufung erfolgen sollte. Verlangen Sie auf jeden Fall einen schriftlichen Bescheid! Sollten von der Einbringung eines Antrages an, sechs Monate ohne Reaktion des Sozialamtes vergangen sein, dann stellen Sie einen Devolutionsantrag!

  • meine mutter will vom sozialamt taschengeld haben sie ist im pflegeheim und kann ihre kosten selbst tragen von ihrer guten rente sie hat das eben von anderen gehört die vom sozialamt taschengeld bekommen und meint nun sie bekommt auch taschengeld alles was sie braucht an geld bekommt sie mir (tochter)

  • Hallo. ich verstehe die Welt nicht mehr. ich habe seit Geburt an eine Behinderung. Seit ca. 2 Jahren bekomme ich kein Pflegegeld/Besitzstand mehr, obwohl es mir zusteht.
    Ich wurde auch von dem Medizinischen Dienst der KK untersucht bzw. hatten bei mir einen Hausbesuch gemacht und haben festgestellt,das es nicht mehr nötig ist, Pflegegeld zu zahlen. :-(

    Die alltäglichen Angelegenheiten,wie Kochen,waschen und Hausputz,kann ich nicht alleine machen. Wer kann mir noch Ratschläge geben,das ich es wieder bekomme?

  • Was über Höherstufung in Einrichtungen gesagt wurde, kann ich bestätigen. Niederösterreich hat (ev. als einziges Bundesland) eine „Stufe 8“, Hospizzuschlag bei intensivem Pflegebedarf. Das wäre an sich eine nachvollziehbare Regelung, die in die richtige Richtung weist. Müsste es ja bei intensivem Pflege- und Betreuungsbedarf, im Sinne einer bedarfsgerechten offenen Pflegestufe, noch viele weitere Stufen nach oben geben. Diese „Stufe 8“ wird ggf. zuerkannt, wenn der/die Pflegebedürftige (vorher Stufe 7) in ein Heim kommt. Nach dem fristlosen Rauswurf aus einer Einrichtung, weil die Angehörigen Pflege- und Strukturmängel aufzeigten, ist diese Einstufung natürlich wieder hinfällig. Diese höhere Pflegebedürftigkeit besteht offensichtlich nur im Heim und nicht daheim, abgesehen von sonstigen Ungeheuerlichkeiten…

  • Das ist das Eine, was am Papier steht. Das Andere ist, diese Person 1 ist weder QS noch was anderes mit Lähmung, aber er ist pensionierter Beamter, er ist 85 Jahre alt hat doch einige Wehwehchen. Tja und es entscheidet dabei nicht ihr Informationsstand Alexandra, sondern der Gutachter stellt fest, ob Person 1 eben die erforderlichen Pflegebedarfsstunden hat oder nicht.

    Ein wenig die Scheuklappen aufmachen kann nicht schaden, weil z.B. eine Blinde weder QS noch inkontinent sein braucht und auch die Stufe 4 bekommt. Da ist der monatliche Pflegestundenbedarf auch geregelt für Stufe 4. Die Beilagen zur Einstufung sehen bei eindeutigen Pflegestundenbedarf eben nur grob den QS Paraplegiker mit Inkontinenz oder die Blinde vor, dazwischen gibts noch eine Menge anderes, dass die Stufe 4 rechtfertigt.

    Die durchaus gängige Praxis zeigt auch, dass eher höhere Stufen an Behinderte in Einrichtungen oder Pflegeheimen vergeben werden als zu Hause. Egal was da eben so grob dargestellt in den Einstufungen steht oder nicht.

    Seltsamerweise wurde meinem Vater die Zuerkennung der Pflegestufe 1 mit 70 Jahren verweigert, aber ohne Verschlechterung seines Gesundheitszustandes mit 72 Jahren prompt gewährt. Sagen wir mal , dass es Glück oder auch Absicht war. Gängig ist es auch, dass es riesige Unterschiede zwischen den einzelnen Kostenträgern gibt, die das Pflegegeld zahlen.
    Da gibts ein Bundesland in Österreich, dass den angesprochenen QS Paraplegikern mit Inkontinenz die Pflegeldstufe einfach aberkannt und auf Stufe 3 reduziert hat. So Schauts aus in Österreich! Komisch oder?

  • @Franz Böck … die 3er Stufe bekommt man erst, wenn man permanent auf den Rollstuhl angewiesen ist oder mehr als 120 Stunden an Pflegebedarf in Anspruch nimmt. Da aber Person 1 gehfähig ist, also keinen Rolli hat, bekommt er mit aller höchster Wahrscheinlichkeit nicht mal die 1er. Und die 4er bekäme er, wenn er auch noch Inkontinent wäre …

  • Zu Person 1: Pflegegeldstufe 3, wenn nicht 4

    Zu Person 2: Kein Pflegegeld, wenn überhaupt ab 75 nach vorheriger Ablehnung des Pflegegeldes Stufe 1, mit 75 nochmaliger Einreichung und Riesenglück Stufe 1. Wegen Ablehnung von Stufe 1 und 2 kann er auch nicht bei Sozialgericht Klage erheben, meine ich mich zu erinnern.

  • Zu Person 1: Keine Pflegestufe und wenn mit gaaaaaaaaaaanz viel Glück Stufe 1.

    Zu Person 2: Wahrscheinlich auch Keine, müsste aber vom Arzt bescheinigt werden, dass er zB nichts mehr schwer heben darf etc. Wobei die Erfolgschancen extrem gering sind.

  • In welche Pflegestufen fallen die beiden folgenden Personen?

    – 85 Jahre pensionierter Beamter: Gehfähig, geistig und psychisch fit; körperliche Gesundheit angeschlagen: 2 Herzinfarkte, 60 % Lungenfunktion, Augenkrankheit, künstliches Knie, hoher wechselnder Blutdruck

    – Pensionierter Bauer, Sehschwäche, schwache Lunge, leicht gehbehindert

  • Bei der (damals durchaus lobenswerten) Einführung des Pflegegeldes wurde versprochen, dass das Pflegegeld analog zu den ASVG-Pensionen erhöht wird. Die Erhöhungen betrugen in der Stufe 4 in den ersten beiden Jahren insgesamt 435 ÖS. Desweiteren wurde die Nichtbesteuerung des Pflegegeldes versprochen, dies stimmt nur sehr bedingt, da viele Steuerfreibeträge ersatzlos für Pflegegeldbezieher gestrichen wurden und sich das Arbeits-(Pensions)einkommen daher verringert hat. Auch wurden sofort mit Einführung des Pflegegeldes die Stundensätze für med. Hauskrankenpflege oder auch Heimhilfe der Gemeinde Wien von kostenlos auf teilweise unerschwinglich erhöht. Am Ende stand dann der Pflegegeldbezieher und konnte sich um das relativ hohe Pflegegeld in den meisten Fällen weniger Hilfe zukaufen als vorher. Dies geschah alles unter einen sozialistischen Sozialminister. Nun als Wahlzuckerl für Behinderte also diese lächerliche Erhöhung 2006. Seit der Ausgliederung der sozialen Dienste der Gemeinde Wien in den Fond soziales Wien hat sich die Situation eher noch verschlimmert. Ein Beispiel: Die med. Hauskrankenpflege wird nach dem Krankenhausaufenthalt 28 Tage von den Krankenkassen bezahlt , dann kann man es selber bezahlen . Bei Kosten für 7 Besuche in der Woche von annähernd 1000 Euro stelle ich die Frage , wer sich das denn leisten kann. Tja ich habe mit meiner Arbeit die sozialen Töpfe fast 30 Jahre gefüllt und bin der Allgemeinheit nicht zur Last gefallen. Nun da ich Hilfe leider benötige habe ich folgende Probleme: 1. Ich habe mir eine relativ gute Pension erarbeitet.
    daher 2. Bezahle ich für diese Leistungen grundsätzlich die höchsten Stundensätze (Heimhilfe bis 21 Euro pro Stunde, med. Hauskrankenpflege monatl. Kosten an die 1000 Euro) daher 3. bringt mich das in eine unerträgliche finanzielle Situation, die zwar für 1 Jahr vom Fonds soziales Wien durch Unterstützung gemildert wurde aber was passiert dann weiter?

  • Die durchschnittliche Pensionshöhe erhöhte sich von 2000 bis August 2006 (6 Jahre) um 14,3 Prozent (http://orf.at/ticker/233472.html). Die inflationsbedingte Entwertung des Pflegegeldes von etwa 15,5 % (lt. diversen Quellen) seit 1/1995 gibt also auch aus diesem Grund kein sachliches Bild vom Realverlust wieder. Der einzigen PG Erhöhung um 2 % (1/2005) in den letzten 12 Jahren (seit 1/1995) stehen Pensionserhöhungen von jährlich durchschnittlich etwa 2,4 % also fast 28 % in 12 Jahren gegenüber (vereinfacht gerechnet). Anders ausgedrückt, die Pensionen erhöhten sich um das 14-fache gegenüber dem Pflegegeld!

  • wir sind 4 Geschwister – meine Mutter ist seit 0stern 2005 im Pflegeheim (Altersdemenz) nun holt sich das Sozialamt von den 4 Geschwistern einen Teil wieder zurück – Sprengstoff in einer bis dahin sehr friedlichen harmonischen Beziehung, denn 2 müssen zahlen weil sie gut bis sehr gut verdienen 2 erhalten einen NULL-Bescheid weil sie Pensionäre sind und unter die Einkommensgrenzen fallen – nun wird nach Fairnes gesucht und unter moralischen Argumenten alles gegeneinander aufgerechnet – einfach nur grausam. Barbara Schmauch seit 1976 in Deutschalnd

  • Ich finde das eine frechheit von den zuständigen das man gerade bei denen spart die es eigentlich brauchen

  • Die Begehrlichkeiten auf das Pflegegeld, welche Frau Hackl anführte (und es gibt deren noch viel mehr) bewirkten im Laufe der Jahre seit PG- Einführung, dass viele „drumherum“ profitieren, die Betroffenen jedoch immer weniger Unterstützung und Entlastung durch das PG erfahren. Von einer teilweisen Abgeltung des Verdienstentganges der pflegenden Angehörigen ist schon lange nicht mehr zu sprechen. Für die PG- Entwertung nur die Inflationsrate heranzuziehen und daraus vielleicht eine einmalige Nachbesserung um 15-20 % mit jährlicher Valorisierung zu begründen wird der Sache nicht gerecht.
    Wer den Pflegenotstand nicht kaschieren will, kommt an bedarfsgerechten, nach oben offenen Pflegestufen nicht vorbei. Eine Sozialpolitik, welche für verAnstaltetete Pflege ein Vielfaches gegenüber der besseren (OGH-Erkenntnis!) Privatpflege ausgibt, ist verlogen und verstaubt – ab auf den Friedhof gescheiterter Ideologien!

  • Liebe Frau Hackl, leider haben nur Betroffene den Durchblick, danke für Ihren Beitrag. Ihre „Vermessenheit“ teile ich völlig, Ihr Hinweis auf die Lebenserwartung ist auch meine Überzeugung (das gibt aber sicher niemand zu). Sie hören von mir.

  • Lieber Herr Lichtenauer!

    Ihre Aussagen kann ich nur vollinhaltlich bestätigen – mit dem Zusatz, dass man in meiner ländlichen Umgebung das Beziehen des PG für ein Kind mit schwerer Mehrfachbehinderung als gutes Einkommen wertet. Ab Stufe 5 hört sich das mtl. PG ja wirklich nach viel an – es fragt ja keiner, was man alles damit bezahlen muss. Ich rede hier auch nur von den engagierten und liebevollen Eltern, denen das körperliche und seelische Wohl ihrer Kinder am Herzen liegt! (braucht keiner mit dem Argument kommen, dass es Eltern gibt, die auch an dem bescheidenen PG noch verdienen!)
    In der Steiermark sind nun auch die 20%igen Selbstbehalte bei Ankauf von Hilfsmitteln (Rolli, Therapiegegenstände,….) und auch Selbstbehalte bei Betreuungspersonen in Schule dazugekommen (= 20% des PG, wenn Kind nicht in Sonderschule ist u. wenn eigene Betreuerin bezahlt wird). Zusätzlich noch die paar Assistenzleistungen, damit man als Familie auch ein bisserl Luft bekommt. Keiner rechnet da nach, ob sich das noch ausgehen kann!
    Hilfsmittel, Dienstleistungen, Versicherungen… alles verteuert sich mit schönster Regelmäßigkeit, die dringend nötigen Anpassungen des PG werden immer wieder verschoben. Somit wird die individuelle Pflege und Versorgung zuhause auch finanziell voll auf den Eltern abgeladen.
    Ich bin nun so vermessen zu behaupten, dass die „öffentliche Hand“ wenig Interesse an einer menschenwürdigen und individuellen Versorgung und Förderung zuhause im eigenen Familienverband und später in der direkten Umgebung hat. Könnte das an der höheren Lebenserwartung und an einer selbstsicheren Mündigkeit bei individueller Betreuung zuhause liegen?!
    Auch die Dienstleistungsanbieter haben wirtschaftlich zu kämpfen und spannen Eltern eher als Mitstreiter ein als dass sie die Belange der Eltern vertreten würden.
    Wenn es für die PG-Anpassung wirklich eine Möglichkeit gibt, den Hebel anzusetzen: informieren Sie mich, ich bin dabei!

  • Hallo Herr Markus Laussegger, die Auslastung (oft massive Überlastung) pflegender Angehöriger bis über alle vorstellbaren Grenzen hinaus, ist der Grund, warum wir uns schwer organisieren können. Das wissen die Sozial-Bürokraten wohl. Sie wissen auch, sobald wir „etwas Luft“ bekommen, wird es mit den Lügen, „es wäre alles Bestens“ vorbei sein. Deshalb rührt sich nichts und wird an Nebensächlichkeiten herumexperimentiert (Legalisierung der Ost-Pfleger z.B. betrifft nur etwa 5% der Privatpflege- Fälle). Unsere intensiven Bemühungen um Lösungen haben bisher kaum etwas gebracht. Jetzt bleibt nur mehr der Weg über die Gerichte – Eine Verfassungsbeschwerde haben wir bereits eingebracht, weitere Klagen werden folgen. Die Information der Öffentlichkeit ist auch in Vorbereitung (Sie hören von uns ;-). Zur „Mobilmachung“ pflegender Angehöriger möchte ich meinen Teil einbringen, das ist tatsächlich eine „Kampfansage“!

  • Hallo Herr Lichtenauer! Ich kann Ihnen nur beipflichten. Es ist wirklich unwürdig für Östereich wie mit dem Thema Pflege und hier besonders mit Eltern von schwerbehinderten Kindern umgegangen wird. Eltern könnnen Ihre eingebrachte Zeit nicht geltend machen – duch die Pensionsreform also wohl die größten Verlieren – Auskunft Pensionsinfotelefon: Kann man nicht berechnen – nicht nachvollziehbar – ist ja lächerlich. Vielleicht schaffen es doch die Pflegenden Angehörigen mal sich zu organiseren und stärker Druck zu machen.

  • An „Susu“ eine Klarstellung: Als Familie mit behindertem Pflegekind gehören wir zu der Personengruppe, die möglicherweise am Meisten unter die Räder des Pflegenotstandes geraten sind: Menschen mit schwersten Mehrfachbehinderungen, welche nur zuhause gepflegt werden können oder wollen und deren pflegende Angehörige. Wir pflegen unsere inzwischen erwachsen gewordene Pflegetochter seit 17 Jahren und sind so ein „Punkt 1“ unten beschriebener Fall. Betreuungsdienste, welche uns einen kleinen Teil der Arbeit entlasten, werden marktüblich entlohnt (ca. € 30,-/Std.). Wir „dürfen“ für den Job mit etwa 500 Monatsstunden (ohne Urlaub, Feierabend, Wochenende, …) keinen Cent verdienen – so will es das Gesetz, obwohl wir weder unterhalts- noch versorgungspflichtig sind.
    Das was Sie (vermutlich als Assistent) berichten, ist skandalös! Passt ganz in die Linie: Zuerst ein offensichtliches Problem jahrelang ignorieren, dann trotz besseres Wissens leugnen, und schließlich mit Scheinlösungen protzen (kosten darf es nichts). Ich hoffe auch für Sie, dass es anders wird – damit zu Ihrer Frage: Natürlich würde ich! Aber für viele Assistenzbezieher würde eine Pflegegelderhöhung auch eine Chance bedeuten, mehr (nötige) Assistenzstunden einkaufen zu können – es gibt immer mehrere Seiten. Persönliche Assistenz darf nicht auf Sklaverei-Niveau stattfinden, verantwortlich dafür sind jene, die das Geld im institutionalisierten Pflegebereich verprassen und die Bedürfnisse von Betroffenen mit Füßen treten.

  • Sehr geehrter Herr Lichtenauer! Ich darf Sie daran erinnern, dass Persönliche Assistenten seit Jahren ebenfalls keine Erhöhung des Stundensatzes bekamen. Da die Geringfügigkeitsgrenze jedes Jahr erhöht wird, erhöht sich bei gleichbleibendem Stundensatz die pro Monat zu leistenden Stunden. Da Sie für eine Anpassung auf allgemeinem Lohnsteigerungsniveau sind: wären Sie bereits diese Steigrung an Ihre Assistenten weiterzugeben?

  • 1. Bei 24-Stunden Assistenzbedarf (730 Stunden im Monat) und PG-Stufe 7 beträgt der Zuschuss nur € 2,20 pro Stunde. Wenn man berücksichtigt was alles vom PG zu zahlen verlangt wird (Mobile Hauskrankenpflege, Kurzzeitunterbringung, Tagesheimstätte, Pflegemittel etc.), bleibt für 120 bis 150 Wochenarbeitsstunden der pflegenden Angehörigen exakt € 0,- !!
    2. Als Wertminderung sollte eher nicht die allgemeine Inflation zugrunde gelegt werden, sondern allgemeine Lohnsteigerungen (besser wäre der Vergleich mit dem Anstieg von Pflegekosten im institutionellen Bereich seit 1992, vor PG-Einführung), wie sieht die Rechnung dann aus?
    3. Die aus obiger Rechnung zugrundegelegte Wertminderung ergibt bei Stufe 7 einen Gesamtbetrag von ca. € 16.000,- (plus ca. € 1.000 Verzinsung) welcher im Laufe der letzten 10 Jahre vorenthalten wurde. Es wurde also etwa das Pflegegeld eines Jahres zum Stopfen von Budgetlöchern von den Pflegegeldbeziehern abgezweigt!