Das Jahr 2005 hat soeben begonnen und deshalb sollen hier gleichsam als positiver Auftakt die wichtigsten Pflegegeldneuerungen in Erinnerung gerufen werden.

Am 10. Dezember 2004 wurde das Bundesgesetzblatt I Nr. 136/2004 kundgemacht, mit dem das Bundespflegegeld ab 1.1.2005 um 2% erhöht wird. Die neu festgesetzten Stufenbeträge lauten nunmehr:
- Stufe 1: 148,30 Euro
- Stufe 2: 273,40 Euro
- Stufe 3: 421,80 Euro
- Stufe 4: 632,70 Euro
- Stufe 5: 859,30 Euro
- Stufe 6: 1171,70 Euro
- Stufe 7: 1562,10 Euro
Aufgrund der Erhöhung der Stufenbeträge hat sich auch das Taschengeld bei stationären Heimaufenthalten auf Kosten oder unter Kostenbeteiligung eines Landes, einer Gemeinde oder eines Sozialhilfeträgers betraglich erhöht; das Taschengeld in Höhe von 10% der Stufe 3 beträgt nunmehr 42,20 Euro.
Aber auch die Ausgleiche nach § 44 des Bundespflegegeldgesetzes werden um 2% erhöht und ebenso der Betrag der alten Stufe 1 – vor der Änderung im Jahr 1996 -, der nunmehr mit 195,30 Euro neu festgesetzt wurde.
Diese Pflegegelderhöhung von 2% soll auch seitens der Länder für die Landespflegegelder durchgeführt werden. Entsprechende Landesgesetz- und -verordnungsentwürfe sind bereits in Begutachtung gegangen.
Und auf eine weitere Neuerung im Pflegegeldrecht sei an dieser Stelle hingewiesen:
Seit dem jüngsten Beschluss des Steiermärkischen Landtages vom 16. November 2004 zur Novellierung des Steiermärkischen Pflegegeldgesetzes gibt es nunmehr sowohl nach dem Bundes- als auch nach allen Landespflegegeldgesetzen österreichweit einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld für Kinder ab der Geburt.
Ausführliche Informationen rund um´s Pflegegeld finden Sie auf der Blickkontakt-Pflegegeldinfo:
Nähere Infos zur Pflegegeldhöhe finden Sie hier
Nähere Infos zum Pflegegeld für Kinder und Jugendliche finden Sie hier