Pflegegeldneuerungen 2005

Das Jahr 2005 hat soeben begonnen und deshalb sollen hier gleichsam als positiver Auftakt die wichtigsten Pflegegeldneuerungen in Erinnerung gerufen werden.

Fragen rund ums Bundespflegegeldgesetz
Scharl, Magdalena

Am 10. Dezember 2004 wurde das Bundesgesetzblatt I Nr. 136/2004 kundgemacht, mit dem das Bundespflegegeld ab 1.1.2005 um 2% erhöht wird. Die neu festgesetzten Stufenbeträge lauten nunmehr:

  • Stufe 1: 148,30 Euro
  • Stufe 2: 273,40 Euro
  • Stufe 3: 421,80 Euro
  • Stufe 4: 632,70 Euro
  • Stufe 5: 859,30 Euro
  • Stufe 6: 1171,70 Euro
  • Stufe 7: 1562,10 Euro

Aufgrund der Erhöhung der Stufenbeträge hat sich auch das Taschengeld bei stationären Heimaufenthalten auf Kosten oder unter Kostenbeteiligung eines Landes, einer Gemeinde oder eines Sozialhilfeträgers betraglich erhöht; das Taschengeld in Höhe von 10% der Stufe 3 beträgt nunmehr 42,20 Euro.

Aber auch die Ausgleiche nach § 44 des Bundespflegegeldgesetzes werden um 2% erhöht und ebenso der Betrag der alten Stufe 1 – vor der Änderung im Jahr 1996 -, der nunmehr mit 195,30 Euro neu festgesetzt wurde.

Diese Pflegegelderhöhung von 2% soll auch seitens der Länder für die Landespflegegelder durchgeführt werden. Entsprechende Landesgesetz- und -verordnungsentwürfe sind bereits in Begutachtung gegangen.

Und auf eine weitere Neuerung im Pflegegeldrecht sei an dieser Stelle hingewiesen:

Seit dem jüngsten Beschluss des Steiermärkischen Landtages vom 16. November 2004 zur Novellierung des Steiermärkischen Pflegegeldgesetzes gibt es nunmehr sowohl nach dem Bundes- als auch nach allen Landespflegegeldgesetzen österreichweit einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld für Kinder ab der Geburt.

Ausführliche Informationen rund um´s Pflegegeld finden Sie auf der Blickkontakt-Pflegegeldinfo:

Nähere Infos zur Pflegegeldhöhe finden Sie hier

Nähere Infos zum Pflegegeld für Kinder und Jugendliche finden Sie hier

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