Pflegegeld“reform“ und wieder müssen Pflegebedürfte für die Budgetsanierung herhalten!

Pflegebedürftige tragen im doppelten Sinn zur Haushaltssanierung bei.

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„Seit Jahren fordert der Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich (KOBV-Ö), wie auch der österreichische Seniorenrat, die ÖAR-Dachorganisation der österr. Behindertenverbände, das Pflegegeldsystem, vor allem dessen Finanzierung auf solide Beine zu stellen, um zu verhindern, dass Pflegebedürftige immer dann, wenn Budgetnöte herrschen, Kürzungen oder ‚Kostendämpfungen‘ hinnehmen müssen. Anstatt neuerlich (zuletzt 2011) die Anspruchsvoraussetzungen zu verschärfen und Menschen mit ‚geringerem‘ Pflegebedarf Leistungen vorzuenthalten ist es meiner Meinung nach höchst an der Zeit, diese geforderte nachhaltige Absicherung endlich umzusetzen.“, begründet KOBV-Ö Präsident Mag. Michael Svoboda die Ablehnung des vorliegenden Entwurfes zur Änderung des Bundespflegegeldgesetzes.

Es ist zwar begrüßenswert, dass 2016 die Pflegegelder 2016 linear um 2 % erhöht werden, es ist jedoch durchaus als Zynismus zu verstehen, wenn man vorher „Kostendämpfungsmaßnahmen“ durch Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen einführt, damit eine Vielzahl von Pflegebedürftigen von den Leistungen künftig ausschließt bzw. Erhöhungen/Einstufungen erschwert (Einsparung ohne Pflegegelderhöhung ca. 134 Mio. Euro) und dann großzügiger Weise durch eine Mini-Valorisierung von 2 % (die Kosten für Sachleistungen und pflegebedingte Lebenshaltungskosten sind seit der letzten umfassenden Valorisierung 2009 allein nur unter Zugrundelegung des Verbraucherpreisindex – Wert August 2014 – um 12,5 % !!! gestiegen) im Gesamtausmaß von 50 Mio. Euro ein „Zuckerl“ vorsieht.

Dem Ganzen wird dann noch die Krone aufgesetzt, wenn im Begutachtungsentwurf (Vorblatt, wirkungsorientierte Folgenabschätzung) festgehalten wird, dass damit mehr finanzielle Mittel für die Unterstützung der Angehörigenpflege zur Verfügung stehen UND dies zu Mehreinnahmen bei den sozialen Diensten und auch zu einer Entlastung der Länderbudgets führt!!!! Die Valorisierung (€ 50 Mio.) dient also (auch) den Länderbudgets, die Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen dem Bundesbudget. Pflegebedürftige tragen daher im doppelten Sinn zur Haushaltssanierung bei.

„Angesichts allein dieser Tatsachen fordere ich, alle, am Pflegevorsorgesystem Beteiligten (Bund, Länder, Seniorenrat, Behindertenorganisationen, Hilfsorganisationen) auf, erneut Verhandlungen aufzunehmen und die ja zum größten Teil bereits am Tisch liegenden Expertenvorschläge zu einem Reformpaket zu schnüren, das diesen Namen tatsächlich verdient. Eckpfeiler müssen jedenfalls sein:

-nachhaltige Finanzierung des Pflegevorsorgesystems (z.B. verbindliche Festlegung des erforderlichen Steuergeldvolumens im Verhältnis zum BIP; Abgehen vom ausschließlich budgetfinanzierten System zu einem komplementären gesetzlichen Versicherungssystem, u.ä.);

– regelmäßige Anpassung der Pflegegelder zumindest um den Wert der Inflationsrate;

– Vereinheitlichung und Transparenz im Leistungs/Preisverhältnis bei Sachleistungen;

– Festlegung von einheitlichen und transparenten Leistungsstandards im Bereich der ambulanten und stationären Pflege (Erarbeiten von verbindlichen Leistungsprofilen für Pflegedienstanbieter)“ appelliert Präsident Mag. Svoboda an die politisch Verantwortlichen.

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